Viele EU-Mitgliedsstaaten haben den Cannabiskonsum entkriminalisiert, Ein- und Ausfuhr bleibt jedoch trotz freiem Warenverkehr strafbar. Wie ist Ihre Position zu Artikel 71 des Schengener Abkommens?

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Manuela Ripa
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Frage von Maja M. •

Viele EU-Mitgliedsstaaten haben den Cannabiskonsum entkriminalisiert, Ein- und Ausfuhr bleibt jedoch trotz freiem Warenverkehr strafbar. Wie ist Ihre Position zu Artikel 71 des Schengener Abkommens?

Sehr geehrte Frau Ripa,

Cannabis-Konsumierende haben lange für eine Entkriminalisierung gekämpft. Die Strafen standen oft in keinem Verhältnis und richteten sich oft gezielt gegen Kulturen of Color wie Rastafari und Hip-Hop sowie gegen Menschen mit Behinderungen, bei denen schulmedizinische Arzneimittel versagen. Durch die Entkriminalisierung haben Konsumierende die Möglichkeit, Cannabis selbst anzubauen sowie frei von Streck- und Pflanzenschutzmitteln oder synthetischen Zusätzen über Social Clubs zu erwerben und sind nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen. Es stellt jedoch eine Diskriminierung dar, wenn Cannabisprodukte nicht in andere Mitgliedsstaaten wie die Niederlande oder Spanien eingeführt oder von dort ausgeführt werden können. Für andere deutlich gefährlichere Drogen, z. B. Alkohol oder Lachgas, gelten diese Beschränkungen nicht. Konsequenterweise sollte geprüft werden, ob dies auf europäischer Ebene neu geregelt werden kann. Über Ihre Stellungnahme freue ich mich sehr.

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