Portrait von Marcel Freihorst
Antwort von Marcel Freihorst
CDU
• 23.04.2015

(...) Beide Systeme haben unterschiedliche Ansätze und Voraussetzungen. Auch unterliegt die Beamtenversorgung dem grundgesetzlich verankerten Alimentationsprinzip. Danach ist der Dienstherr verpflichtet, seinen Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Dienstunfähigkeit und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst einen angemessenen Lebensunterhalt zu bezahlen. (...)

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