Frage an Marco Buschmann bezüglich Recht

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Marco Buschmann
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Frage von Peter J. S. •

Frage an Marco Buschmann von Peter J. S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Buschmann,

koennen Sie mir bitte mitteilen wann das UNCAC-Abkommen ratifiziert wird und wann Strafvorschriften gegen Abgeordnetenbestechung erlassen werden? Es wird langsam wirklich peinlich oder muss ich einfach ertragen das Politiker korrupt sein wollen?

Mit besten Gruessen

Peter J. Stauvermann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 14. Mai 2010.

Ihre Forderung der Umsetzung des UN-Abkommens gegen Korruption (UNCAC) und der Verschärfung der Normen zur Abgeordnetenbestechung ist nachvollziehbar. Man muss jedoch die rechtstechnischen Möglichkeiten der Umsetzung bedenken. In diesem Zusammenhang waren die bisherigen Vorschläge zur Verschärfung des § 108 e StGB nicht sachdienlich.

Beamte können nicht mit frei gewählten Abgeordneten gleichgestellt werden. Für Abgeordnete existiert im Gegensatz zu Beamten kein klarer Pflichtenkreis. Das Grundgesetz bestimmt für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, dass sie Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind (Art.38 GG). Das Grundgesetz garantiert den Abgeordneten die Freiheit des Mandats. Der Abgeordnete kann und darf laut Verfassung im Gegensatz zu Beamten auch einseitig Interessen vertreten. So vertreten etwa zahlreiche ehemalige Gewerkschaftssekretäre im Deutschen Bundestag Gewerkschaftspositionen. Das sollen sie auch dürfen, wenngleich ich mich dem inhaltlich nicht anschließen würde.

Daher muss bei der Ratifizierung des UN-Abkommens mit aller Sorgfalt vorgegangen werden, um nicht am Ende die Freiheit des Mandats zu gefährden und eine „Quasi-Verbeamtung“ der Abgeordneten den Weg zu ebnen.

Bei der strafrechtlich bewährten Verpflichtung auf das Gemeinwohl kommt ein weiteres Problem hinzu. Das Gemeinwohl ist nach meiner Auffassung ein Ideal, aber kein Begriff der von vornherein feststeht. Ich vertrete vielmehr einen pluralistischen Gemeinwohlbegriff. Das Gemeinwohl ergibt sich somit durch das Ausbalancieren verschiedener Interessen. Dieser Ausbalancierungsprozess findet im Parlament statt. Im Rahmen dieses Prozesses ist es nötig, dass die Abgeordneten mit ihren vielfältigen Lebenshintergründen ihre ganz unterschiedlichen Sichtweisen einbringen und vertreten können. So wird ein Prozess in Gang gesetzt, wodurch sich scheinbare Partikularinteressen durch ihren gegenseitigen Ausgleich zum Gemeinwohl formen. Es wäre also gefährlich, Abgeordnete den gleichen Maßgaben zu unterwerfen, wie sie für Beamte gelten. Letztere setzen das aus dem beschriebenen Ausbalancierungsprozess hervorgegangene Gemeinwohl um, während die Abgeordneten es mit formen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit besten Grüßen

Marco Buschmann MdB

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