Darf sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mehr als 300 Tage Zeit nehmen um ein bereits am 1. Juli 2021 gefälltes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH VIII R 9/19) umzusetzen?

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Frage von marco w. •

Darf sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mehr als 300 Tage Zeit nehmen um ein bereits am 1. Juli 2021 gefälltes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH VIII R 9/19) umzusetzen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

am 1. Juli 2021 widersprach das höchste Finanzgericht Deutschlands, der Bundesfinanzhof (BFH), einer Anweisung des Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Das Urteil des Bundesfinanzhofes (Urteil: BFH VIII R 9/19) schreibt vor, dass das bereits im Jahre 2015 bei Aktionären zu Unrecht abgegriffene Geld zurückzuzahlen ist.

Meine Frage:
Warum wurden seitens des BMF (Dienstherr ist Herr Christian Lindner) die Deutschen Finanzämter nicht längst mittels Bundessteuerblatt angewiesen das BFH-Urteil (VIII R 9/19) umzusetzen?
Reichen mehr als 300 (!) Tage für eine Veröffentlichung im Bundessteuerblatt nicht aus?

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Blick auf meine grundsätzliche Position zu dem Thema verweise ich Sie freundlichst auf Ihre hier gestellten Fragen vom 29.12.2021, 30.12.2021, 06.03.2022, 25.03.2022 und 15.04.2022.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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