Guten Tag Herr Buschmann, ist Ihrerseits eine Rücknahme der Gesetzesänderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes und dem Sozialgesetzbuch 14. Buch geplant?

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Marco Buschmann
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Frage von U. K. •

Guten Tag Herr Buschmann, ist Ihrerseits eine Rücknahme der Gesetzesänderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes und dem Sozialgesetzbuch 14. Buch geplant?

Mit der Gesetzesänderung von Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes vom 12.12.19 hat der Bundestag den Zweck der "Kriegsopferfürsorge" des Artikel 21 durch "Soziale Entschädigungen" ersetzt und auf das SGB XIV verweisen. Gleichzeitig wurde das Sozialgesetzbuch 14. Buch vom 07.11.19 geändert. Die Änderungen bewirken zusammen, dass seitens des Staats der Bevölkerung Deutschlands ein Lastenausgleich für etwaige Impfschäden auferlegt wurde. Besonders mit Hinblick auf die bisher nicht absehbare Anzahl an Covid Impfungen pro Person und möglichen daraus resultierenden langfristigen Gesundheitlichen folgen wurde der Bevölkerung eine unkalkulierbare finanzielle Haftung zu Gunsten der Pharmaindustrie auferlegt, welche jeden einzelne Person finanziell und existenziell ruinieren kann. Ist Ihrerseits geplant, diese Haftungsverschiebung wieder rückgängig zu machen?

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Sehr geehrte Frau K./Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Basierend auf einem Bundestagsbeschluss vom 07. November 2019 wird  das Soziale Entschädigungsrecht (SER) mit der Schaffung des neuen Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch (SGB XIV) klar strukturiert und verbessert. Die Einführung erfolgt schrittweise zum 01. Januar 2024.

Aus Sicht der Freien Demokraten war die Novelle überfällig. Bislang ist das SER vor allem im Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt, das in den 1950er-Jahren für Kriegsgeschädigte, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffen wurde. Mit der Novelle werden wir den heutigen Leiderfahrungen von Betroffenen in diesem Land besser gerecht. Damit wird die Lebenssituation von Opfern von Gewalt und Terrorismus samt ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert. Dies gilt explizit auch für durch Schutzimpfungen geschädigte Personen.

Für uns als Freie Demokraten ist klar: Impfen ist die wichtigste Maßnahme gegen das Coronavirus und der Weg aus der Pandemie zur Normalität. Die in der EU zugelassenen Impfstoffe sind gut wirksam und sicher. Ihr Nutzen überwiegt die Risiken deutlich. Nebenwirkungen sind selten und werden vom zuständigen Paul-Ehrlich-Institut aufmerksam beobachtet. 

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall des Auftretens von gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit der Impfung gegen COVID-19 wurden Vorkehrungen im Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgenommen. Gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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