Hallo befinde mich in einer Umschulung, habe zwei Kinder. Bekomme ich auch die Energiepauschale? Ich muss doch auch das Leben bezahlen.
Sehr geehrter Herr. K.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben. Ob das der Fall ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung Ihrer Umschulung - im Rahmen eines noch laufenden Arbeitsvertrages oder als Qualifizierungsmaßnahme zum Beispiel neben einer Sozialleistung ab. Hier empfiehlt sich eine Nachfrage bei Ihrem zuständigen Amt.
Bezieher von Sozialleistungen profitieren von einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro, während Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 einmalig 100 Euro erhalten. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus vom sogenannten Kinderbonus, einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Ergänzend steigt der steuerliche Grundfreibetrag dieses Jahr um 363 Euro auf 10.347 Euro - Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen keine Einkommensteuern gezahlt werden.
Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB