Ist ein Pauschalverbot von Cannabisbesitz, der ab einer festgelegten Menge als Straftat geahndet wird, Ihrer Meinung nach verhältnismäßig?

Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
93 %
1146 / 1227 Fragen beantwortet
Frage von Simon G. •

Ist ein Pauschalverbot von Cannabisbesitz, der ab einer festgelegten Menge als Straftat geahndet wird, Ihrer Meinung nach verhältnismäßig?

Meiner Meinung und meinem Rechtsverständnis nach dürfte Cannabisbesitz nichteinmal ordnungswidrig sein, solange das Cannabis vor Zugriffen Dritter geschützt aufbewahrt wird.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn sich insbesondere die FDP das nocheinmal anschaut. Es wurde uns von Fr. Lütke auch jahrelang regelmäßig in Aussicht gestellt. Ich könnte mir vorstellen, dass das Unrecht parteiintern bekannt ist. Es wäre nur gerecht, wenn Cannabisbesitz aus legalem Eigenanbau angesammelt werden darf. Viele Bürger werden viele verschiedene Sorten sammeln und aufbewahren. Das sollte und dürfte meinem Rechtsverständnis nach nicht verboten bleiben. Diese Menschen schaden niemanden und gefährden niemanden. Als Bundesjustizminister ist es möglich Unrecht zu beenden. Ich bin mir auch sicher, dass die kriminalisierten Menschen zu schätzen wissen. Ich würde mich freuen, wenn diese bald alle Verstehen, dass die FDP für Freiheit, Gerechtigkeit & Versprechen einhalten steht.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Durch die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken im Konsumcannabisgesetz räumen wir mit der gescheiterten Verbotspolitik der vergangenen Jahre auf. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dadurch in Zukunft nicht mehr unnötig kriminalisiert.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis. Um unangemessene Strafen zu vermeiden, wurde in der Gesetzesbegründung für die "nicht geringe Menge" festgehalten, dass diese aufgrund der geänderten Risikobewertung durch die Gerichte zu entwickeln ist. Es wurde dort gleichzeitig klargestellt, dass der Grenzwert deutlich höher liegen muss als in der Vergangenheit.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP