Kann die nicht-gebärende Partnerin eines lesbischen Paares, das in diesem Jahr ein Kind durch Samenspende bekommt, nach dem neuen Abstammungsgesetz als Mutter eingetragen werden?

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Frage von Alyssa S. •

Kann die nicht-gebärende Partnerin eines lesbischen Paares, das in diesem Jahr ein Kind durch Samenspende bekommt, nach dem neuen Abstammungsgesetz als Mutter eingetragen werden?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

da das neue Abstammungsgesetz noch nicht in Kraft getreten ist, möchte ich gerne wissen, ob es für verheiratete lesbische Paare, die in diesem Jahr ein Kind durch eine Samenspende bekommen, möglich sein wird, dass die nicht-gebärende Partnerin nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes ebenfalls als Mutter eingetragen werden kann. Oder wird es in diesem Fall dennoch notwendig sein, eine Adoption durchzuführen, da das Kind bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Abstammungsgesetzes geboren wurde?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Alyssa S.

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Sehr geehrte Frau S.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Als Bundesregierung haben wir uns darauf verständigt, die überfällige Modernisierung des Familienrechts endlich umzusetzen. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts. Die jeweiligen Eckpunktepapiere zu den geplanten Reformen haben wir als Bundesministerium der Justiz bereits vorgelegt. Das Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts ist abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490. Es gab in der Koalition jedoch den Wunsch, dass wir die großen familienrechtlichen Reformvorhaben gemeinsam auf den Weg bringen: als Gesamtpaket zur Modernisierung des Familienrechts. 

Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll dabei entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sogenannte Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden. Das Eckpunktepapier sieht zudem ergänzende Regelungen für Kinder vor, die nach Einführung der „Ehe für alle“ geboren wurden und noch nicht adoptiert worden sind.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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