Sehr geehrter Herr Buschmann, warum gibt es beim Heiraten nicht auch eine Bedenkzeit von 3 Monaten, wie es beim Selbstbestimmungsgesetzt geplant ist?

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Frage von Jennifer S. •

Sehr geehrter Herr Buschmann, warum gibt es beim Heiraten nicht auch eine Bedenkzeit von 3 Monaten, wie es beim Selbstbestimmungsgesetzt geplant ist?

Heiraten beim Standesamt hat eine Menge schwerwiegender juristischer Folgen wie z.B. Namensänderung, gegenseitige Vorsorge, steuerliche Auswirkung und der Gleichen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum derart schwerwiegende Entscheidungen einfach so in einem Amt möglich sind, während eine Änderung des Geschlechtseintrags einer 3-Monatigen Bedenkzeit bedarf. Diese Klausel erhöht auch den Verwaltungsaufwand der Standesämter unverhältnismäßig.

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.

Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es bislang hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden. Die Verfahren dauern oft mehrere Jahre. 

Künftig tritt an die Stelle dieses langwierigen Verfahrens eine Selbstauskunft der Betroffenen. Die Änderung des Geschlechtseintrags wird dann drei Monate nach Eintragung wirksam. Mit dieser Regelung verbessern wir die Rechtslage für Betroffene erheblich und verkürzen den gesamten Verwaltungsvorgang. Gleichzeitig stellen wir auch sicher, dass eine missbräuchliche, kurzfristige Änderung des Geschlechtseintrags unterbleibt. Damit trägt diese Regelung zugleich zur Akzeptanz der gesamten Reform bei, die einen wichtigen Baustein liberaler Gesellschaftspolitik darstellt. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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