Thema Selbstbestimmungsgesetzt: Würden Sie bitte definieren, was das Bundesjustizministerium unter den Worten „männlich“, „weiblich“ und „divers“ versteht.
Sehr geehrter Herr Minister Buschmann,
kürzlich haben Sie das neue Selbstbestimmungsgesetzt vorgestellt. Das Gesetz lässt zur Selbstbestimmung drei Kategorien zu, die sich in die Adjektive „männlich“, "weiblich" und „divers“ unterteilen. Eine Definition dieser Worte beinhaltet das Gesetz jedoch nicht.
Da der Eintrag bzw. die daraus folgende Kategorisierung bevölkerungsstatistische sowie zivilrechtliche Relevanz hat (wie zB im Kontex von Wehrdienst oder bei Frauenquoten) halte ich eine klare Vorstellung von dem, was faktisch erfasst bzw faktisch ausgesagt werden soll, für selbstverständlich. Anderenfalls könnte man auf diesen Eintrag grundsätzlich verzichten, da er ohne Gehalt und damit sinnfrei wäre. Hier sind wir sicherlich einer Meinung.
Würden Sie bitte definieren, was das Bundesjustizministerium unter den Worten „männlich“, „weiblich“ und „divers“ versteht.
Mit freundlichen Grüßen
Jens David Z.
Sehr geehrter Herr. Z.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen beurteilt werden kann, sondern wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt.
Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden.
Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht. Damit erleichtern wir Menschen die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität als eine höchstpersönliche Frage.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB