Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

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Frage von Martin S. •

Wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung des Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt?

Sehr geehrter Herr MdB und Justizminister Buschmann,

wann wird die Empfehlung der 54. Sitzung der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel nach § 1 Abs. 2 BtMG und Neue-psychoaktive-Stoffe nach § 7 NpSG umgesetzt? (siehe https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Sachverstaendigenausschuss/Sitzungen/Ergebnisse_54.html?nn=595366 )

mfg,
Martin S.

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Ausschuss unabhängiger Sachverständiger nach § 1 Abs. 2 des BtMG und § 7 des NpSG ist ein Beratungsgremium der Bundesregierung. Die Ausschussempfehlungen haben keinen unmittelbar verbindlichen Charakter. Bindende Entscheidungen erfolgen mit dem Erlass von Rechtverordnungen durch die Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. In dem von Ihnen zitierten Fall geht es um die Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes. Aufgrund der federführenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würden wir Sie freundlichst darum bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an das Ministerium (poststelle@bmg.bund.de) zu wenden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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