Warum werden geimpfte Familienangehörige aus Drittstaaten unfair bei der Einreise behandelt?

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Marco Buschmann
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Frage von André S. •

Warum werden geimpfte Familienangehörige aus Drittstaaten unfair bei der Einreise behandelt?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Ich möchte wissen, warum die deutsche Bundesregierung eine unfaire Einreiseregelung gegen Familienmitglieder von Drittstaatenangehörigen fährt? Konkret darf die Mutter meiner deutsch-brasilianischen Freundin seit zwei Jahren nicht einreisen - sie ist 2x mit CoronaVac geimpft, 1x mit BionTech und nun seit kurzem auch Corona-genesen. Eine Einreise wäre nur per Ausnhame möglich, z.B. beim Tod eines Familienmitglieds. Ausnahmeregelungen sind übrigens im wirtschaftlichen Kontext deutlich einfacher zu erlangen. Aber im Alter von 70 endlich die eigene Tochter besuchen zu dürfen - abgelehnt!?
Die EU Direktive hierzu ist in Deutschland m.E. sehr unfair umgesetzt. NL/FR/AT/PL und andere EU Länder erlauben WHO-Imfpstoffe. Wieso ist Deutschland hier besonders streng und pocht auf EMA zertifizierte Impfstoffe? Deutschland sichert sich einerseits "Premiumimpfstoff", aber versperrt dennoch Einreise mit Impfstoff 2. Klasse?
VIelen Dank & mit freundlichen Grüßen
André S.

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

In der Europäischen Union werden hohe Anforderungen an die Zulassung von Impfstoffen gestellt. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) nimmt dabei eine gründliche Bewertung des jeweiligen Impfstoffes vor. Mit der Zulassung des Totimpfstoffes von Novavax sind insgesamt fünf sichere Impfstoffe gegen COVID-19 in der EU zugelassen.

Bei der EMA laufen aktuell mehrere Zulassungsverfahren für weitere Impfstoffe, darunter fällt auch Coronavac. Seit dem 04.05.2021 befindet sich Coronavac im Prozess der sogenannten fortlaufenden Überprüfung von Arzneimitteln. Dabei bewertet der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA die Daten aus klinischen Studien - sobald diese verfügbar sind. Im Anschluss wird eine Entscheidung getroffen, ob der Impfstoffhersteller genügend Nachweise erbracht hat, um die Zulassung zu beantragen. Da der Hersteller von Coronavac, Sinovac, bislang noch keine ausreichenden Daten zur Verfügung gestellt hat, konnte der Prüfprozess noch nicht abgeschlossen werden.

Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind wir auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ein wichtiger Ratgeber für die deutsche Pandemie-Politik. Denn das PEI überwacht auch die Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen auf den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und schafft damit Vertrauen. 

Für Impfnachweise gilt deswegen: Die Impfung muss mit einem vom Paul-Ehrlich-Institut anerkannten und gelisteten Impfstoff nachgewiesen werden. Coronavac zählt bislang nicht zu den anerkannten Impfstoffe und qualifiziert daher nicht für die Erfüllung der Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage hiermit beantworten.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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