Wie stehen Sie zu einer Gleichstellung selbständiger Buchhalter und Angestellten Buchhaltern und damit verbunden eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes

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Marco Buschmann
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Frage von Kevin K. •

Wie stehen Sie zu einer Gleichstellung selbständiger Buchhalter und Angestellten Buchhaltern und damit verbunden eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Buschmann
Die FDP setzt sich ja für Startups und Selbstständigkeit sowie Gleichbehandlung ein. Ich möchte mich als Buchhalter selbstständig machen, fühle mich hier jedoch durch das Steuerberatungsgesetz in der Umsetzung gehemmt. Eben weil ich nicht wie in meiner Funktion als Angestellter Buchhalter eine Umsatzsteuervoranmeldung oder den Handelsrechtlichen Jahresabschluss vorbereiten darf oder die Buchführung für den Mandanten einrichten darf. Als selbstständiger Buchhalter führt man diese Tätigkeiten jedoch nicht anders oder vielleicht sogar schlechter aus wie in einem Angestelltenverhältnis. Es ist schlicht und einfach nicht nachvollziehbar. Daher meine Frage wie sich die FDP und auch die Bundesregierung in diesem Sachverhalt positioniert und ob mit einer Änderung des Steuerberatungsgesetzes insbesondere Paragraph 5 und 6 zu gunsten selbstständiger Bilanzbuchhaltet zu rechnen ist.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Es ist richtig, dass einige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Buchführung und Bilanzierung nicht ohne eine bestimmte Qualifikation des Buchhalters ausgeübt werden dürfen. Weiterführende Tätigkeiten sind zudem den Vertretern der steuerberatenden Berufe vorbehalten. Damit wird eine hohe Qualität der Steuerberatung und eine intakte Steuerrechtspflege gewährleistet.

Klar ist auch: Als Freie Demokraten erkennen wir die wertvolle Arbeit der selbstständigen Buchhalter ausdrücklich an. Sie leisten wichtige Dienste für die Unternehmen und auch für die Finanzverwaltung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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