Wie verhält es sich bezüglich der Energiepauschale wenn man Krankengeld bezieht, jedoch keinen AG mehr hat. In meinem Fall krankheitsbedingt gekündigt in der Probezeit. Nun ausschließlich KG.
Wie verhält es sich bezüglich der Energiepauschale wenn man Krankengeld bezieht, jedoch keinen AG mehr hat. In meinem Fall krankheitsbedingt gekündigt in der Probezeit. Nun ausschließlich KG.
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. In diesen wurden verschiedenste Maßnahmen gebündelt um insbesondere einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen. So hat die Bundesregierung für Leistungsempfänger im Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro beschlossen. Dieser ist ggf. mit der Energiepreispauschale kombinierbar, nach welcher alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro erhalten. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.
Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen ist zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro vorgesehen, während Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 einmalig 100 Euro erhalten. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus vom sogenannten Kinderbonus, einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Ergänzend steigt der steuerliche Grundfreibetrag dieses Jahr um 363 Euro auf 10.347 Euro - Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen keine Einkommensteuern gezahlt werden.
Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB