Wird das Bundesverfassungsgericht paritätisch besetzt?

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Marco Buschmann
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Frage von Maria C. •

Wird das Bundesverfassungsgericht paritätisch besetzt?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
Ich bin ein Befürworter des gesetzlichen Schutzes des Bundesverfassungsgerichts!
Allerdings möchte ich anmerken, dass ich als Nicht-Beamter kein Bundesverfassungsgericht wünsche, in dem nur Beamte sitzen. In diesem Fall würde ich weder die Verfassung noch mich objektiv und gerecht vertreten sehen. Beispiel: Im Jahr 2003 hat das Bundesverfassungsgericht der Klage eines Beamten zugestimmt, dass es ungerecht ist, dass Beamte auf Pensionen Steuern zahlen müssen, Rentner aber keine Steuern auf Renten zahlen müssen. Hier wurde offensichtlich nur der Umstand der Steuerzahlung berücksichtigt aber nicht die ohnehin sehr unterschiedlichen Fakten insbesondere in der Höhe zwischen Pensionen und Renten. Besteht die Möglichkeit das BVG paritätisch mit Richtern (Beamten) und Rechtskundlern (Freie Wirtschaft) zu besetzen um gerechte Urteile zu gewährleisten?

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Sehr geehrte Frau C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich stimme Ihnen bei der Bedeutung des Bundesverfassungsgerichts absolut zu. Dieses Verfassungsorgan ein fundamentaler Bestandteil unserer Verfassungsordnung ist und eine effektive Verteidigungseinrichtung für Rechtsstaat und Grundrechte.

Bitte lassen Sie mich zunächst darf hinweisen, dass Richter keine Beamte sind.  Zwar besteht eine gewisse Ähnlichkeit des Richterverhältnisses zum Dienstverhältnis von Beamten. Gleichwohl stellt das Richterverhältnis ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis "eigener Art" dar. 

Das Bundesverfassungsgericht setzt sich derzeitig aus 16 Richterinnen und Richtern verteilt auf zwei Senate zusammen. Diese werden jeweils zu einer Hälfte vom Bundestag und zur anderen Hälfte vom Bundesrat gewählt und sind damit vollständig demokratisch legitimiert. Die derzeitige Senatsstruktur hat sich bewährt und sollte unter besonderem, ggf. gar verfassungsrechtlichem, Schutz stehen. Im Übrigen werden die Richterinnen und Richter jeweils durch vier wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt, welche regelmäßig mehrjährige Berufserfahrung an Fachgerichten, aber auch Behörden, in Rechtsanwaltskanzleien oder der Rechtswissenschaft mitbringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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