Wo haben meine Frau und mein Baby ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

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Frage von Michael M. •

Wo haben meine Frau und mein Baby ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Meine Frau wird in kürze ein Kind bekommen.

Am 1. Juni lag die Covid19 Inzidenz bei >1100 (https://vaccelerate.eu/mak-5-50/). Der Trend zeigt eine Verdopplung alle 2 Wochen.

Babys sind so vulnerabel wie über 70 jährige ungeimpfte.

In welcher Klinik haben wir ein Recht darauf vor Covid19 geschützt zu werden (Keine unerwünschten Besucher im Zimmer, getestetes Personal, Luftfilter)?

Alternativ: Wie soll sich unser Baby eigenverantwortlich schützen?

Warum verbreiten Sie, dass die Pandemie vorbei wäre? Die WHO hat diese nicht beendet und ihr allein obliegt das Recht die Pandemie zu beenden.

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Sehr geehrter Herr M.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß Art. 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieses Grundrecht steht auch dem noch ungeborenen menschlichen Leben zu. Es zu achten und zu schützen ist Aufgabe des Staates. 

Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen sind am 7. April 2023 ausgelaufen. Grundrechtseinschränkungen waren mit dem Übergang in den endemischen Zustand nicht mehr zu rechtfertigen.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen stellten einen drastischen Einschnitt für das Leben der Bürgerinnen und Bürger und für unsere Gesellschaft insgesamt dar. Viele Grundrechtseinschränkungen waren unverhältnismäßig. Ich halte eine systematische und transparente Aufarbeitung der Corona-Politik für selbstverständlich: Nach Maßnahmen dieses Ausmaßes muss eine seriöse Manöverkritik folgen, um für die Zukunft zu lernen. Daher begrüße ich auch den Einsatz einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sehr.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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