Frage an Marianne Linke bezüglich Soziale Sicherung

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Marianne Linke
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Frage von Annelie und Bodo B. •

Frage an Marianne Linke von Annelie und Bodo B. bezüglich Soziale Sicherung

Frau Dr. Linke,

wir möchten Sie fragen, warum Sie unseren Hilferuf, der über das Bundesministerium für Gesundheit an Sie weitergeleitet wurde, nicht erhört haben? Warum haben Sie nicht gewollt, daß unser Problem mit dem Heizhaus Brunnenfeld II in Parchim gelöst wurde und haben tatenlos zugesehen, wie wir gesundheitlich geschädigt werden? Warum müssen wir uns durch die im Heizhaus erzeugten und über eine Bodenschicht (Lehmader/Verwerfung) in unser Haus übertragenen tieffrequenten Schallwellen (Infraschall) so quälen lassen, daß ein ständiges Bewohnen unseres im Jahre 1995 neu errichteten Einfamilienhauses nicht möglich ist? Wir fliehen bereits über 10 Jahre täglich in eine Ersatzwohnung, nur um wenigstens schlafen zu können, weil unser Haus wie eine Druckkammer wirkt. Warum haben Sie politisch nicht gewollt, daß sich unsere Lebenssituation ändert und wir entsprechend des Grundgesetzes körperlich unversehrt leben können? Daß im Heizhaus die Brennerfundamente enorm vibrieren, hat bereits die Gesundheitsbehörde des Landkreises Parchim im Januar 1996 !!! festgestellt. Ein seit 1998 anhängiges Gerichtsverfahren müssen wir führen, weil die zuständigen Behörden nichts unternahmen, weil der Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke und auch gleichzeitig Bürgermeister unserer Stadt Parchim uns schriftlich auf ein Gerichtsverfahren verwies, ohne daß er uns zuvor überhaupt anhörte. Frau Dr. Linke, da erst in 5 Jahren (lt. OLG) eine gerichtliche Entscheidung gefällt wird, möchten wir Sie fragen, ob Sie diesen Skandal beenden wollen, ob sie wollen, daß wir nach über 11 Jahren in unserem neu gebauten Haus endlich menschenwürdig leben können? Den Pfusch am Heizhaus müssen wir mit unserer Gesundheit bezahlen, sind beide zwischenzeitlich schwerbeschädigt worden. Warum haben Sie nicht gemeinsam mit Ihren PDS-Ministern -Prof. Methling für Umwelt und Herrn Holter für Bau – gewollt, unser Problem zu lösen? Warum haben Sie nicht gehandelt und vorhandene Missstände aufgedeckt?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Familie Bählkow,

vielen Dank, dass Sie die Gelegenheit genutzt haben, mit mir über das Internetportal Kandidatenwatch.de direkt in Kontakt zu treten.

Bereits seit 1996 ist das zuständige Gesundheitsamt Parchim und seit 1998 sind das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt M-V mit Ihrem Anliegen befasst.

Nach allen mir bekannten Rechercheergebnissen liegen die von Ihnen beklagten Geräuschbelästigungen unterhalb bzw. im Bereich der Wahrnehmungsschwelle.

Auf Ihre Klage hin hat das Landgericht Schwerin 2002 ein Gutachten des Institutes für Hygiene und Umweltmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Auftrag gegeben, das alle bisher vorliegenden Gutachten zu dieser Problematik berücksichtigte. Die Gutachter kamen zum Ergebnis, dass die vom Heizkraftwerk Parchim ausgehenden Schallimmissionen nicht der Grund für die von Ihnen beklagten gesundheitlichen Beschwerden sein können.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht und wies die Klage ab.

Inzwischen ist nach Ihrer Aussage in einem Brief an mein Haus vom 8.11. 2005 das Oberlandesgericht mit der Problematik befasst.

Noch vor dem Rechtsstreit hatten die Gesundheitsbehörden eine Reihe von Aktivitäten ergriffen.

Das Gesundheitsamt Parchim hatte in einer Probandensitzung am 9. Januar 1996 keinen “unerträglichen Druck (Ohrdruck / Körperdruck)” vor Ort festgestellt, sondern bei laufenden Brennern und Pumpen des Heizhauses einen “leichten Druck auf den Ohren sowie ein schwaches Brummen” wahrgenommen.

Da die Messungen des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V keine Grenzwert- / Richtwertüberschreitungen ergeben haben und die Geräusche von den Messenden auch nicht ansatzweise wahrgenommen werden konnten, war es nicht möglich, etwaige Schritte gegen den Betreiber des Heizhauses einzuleiten.
Das Gesundheitsamt hat zum damaligen Zeitpunkt vorgeschlagen, unabhängig von den Ergebnissen der Messungen unter Einbeziehung des Landesgesundheitsamtes eine freiwillige und gütliche Vereinbarung mit dem Heizhausbetreiber zu erzielen, die über die Pflichten nach Bundesimmissionsschutzgesetz hinausgeht. Diese Bemühungen haben Sie nach meinen Informationen abgelehnt.
Ein weiterer Vorstoß des Gesundheitsamtes im Jahre 2002 auf eine freiwillige und gütliche Prüfung von Möglichkeiten wurde von den Stadtwerken mit Hinweis auf das Landgerichtsurteil zurückgewiesen.

Weder mir noch den Gesundheitsbehörden ist es möglich, in das laufende Verfahren vor dem Oberlandesgericht einzugreifen. Dafür möchte ich Sie recht herzlich um Verständnis bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marianne Linke