Frage an Marino Freistedt bezüglich Bildung und Erziehung

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Marino Freistedt
CDU
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Frage von Hubertus L. •

Frage an Marino Freistedt von Hubertus L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Freistedt,

auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Verfahren werden die Bildungspläne für die Schulen in Hamburg erlassen?

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Leo

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Leo,

ich bedanke mich für Ihre Frage und teile Ihnen gerne mit, dass das Hamburgische Schulgesetz in § 4 die Rechtsgrundlage für den Erlass der Bildungspläne bietet. Ich darf auf folgende Quelle verweisen:

Hamburgisches Schulgesetz
(HmbSG)
Vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97),
zuletzt geändert am 9. März 2010
(HmbGVBl. S. 249):

(...)
Z w e i t e r T e i l
Gestaltung von
Unterricht und Erziehung
§ 4
Bildungspläne
(1) Grundlage für Unterricht und Erziehung sind Bildungspläne für die in diesem Gesetz festgelegten Schulformen und Bildungsgänge.
(2) In Bildungsplänen wird vorgegeben, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am Ende einer Schulstufe oder beim Abschluss eines Bildungsgangs verfügen müssen. Ferner werden darin die Ziele, Inhalte und Grundsätze der Gestaltung von Unterricht und Erziehung und die Gestaltungsräume der Schulen sowie Grundsätze der Leistungsbewertung festgelegt. Die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen und das Zusammenwirken der Schulformen sind in den Bildungsplänen angemessen zu berücksichtigen.
(3) Die Bildungspläne sind nach Maßgabe der Entwicklung in den Fachwissenschaften, der pädagogischen Forschung und der Vorgaben, die Grundlage für die Anerkennung von Abschlüssen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland sind, regelmäßig zu überprüfen, zu evaluieren und entsprechend fortzuschreiben.
(4) Der Senat wird ermächtigt, das Verfahren, in dem die Bildungspläne erstellt, erprobt und durch die zuständige Behörde für verbindlich erklärt werden, durch Verordnung zu regeln. Die Bildungspläne sind in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Den Abdruck des gesamten Schulgesetzes finden Sie auf der Homepage der Behörde für Schule und Berufsbildung.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Hinweis geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marino Freistedt MdHB