Frage an Marion Butz bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Marion Butz
FDP
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Frage von Carsten F. •

Frage an Marion Butz von Carsten F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Butz,

sie haben am 16.09.2008 auf der Podiumsdiskussion sich für eine Lockerung des Kündigungsschutzes ausgesprochen.

In welche Richtung denken sie dabei?

Bei den aktuellen Meldungen über (Massen)Entlassungen ist es trotz des aktuellem Kündigungsschutzgesetzes anscheindend nicht so schwer Mitarbeiter zu entlassen.
Was wollen sie also ändern?

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Frömberg, MBA

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Frömberg,

beim Kündigungsschutz handelt es sich um ein sehr komplexes und kontroverses Thema. Grundsätzlich finde ich es gut, dass man das klassische "Hire & Fire" vermeiden will und versucht, dafür zu sorgen, dass Firmen auch soziale Verantwortung für ihre Mitarbeiter übernehmen müssen.

Allerdings führt unser starrer Kündigungsschutz mehr und mehr dazu, Einstellungen zu verhindern oder bei dringendem Bedarf, bei dem nicht sicher ist, wie lange er da sein wird, stattdessen Zeit- bzw. Leiharbeiter einzustellen. Für die beauftragenden Firmen kommt das nicht billiger, aber da noch die Zeit- bzw. Leiharbeitsfirma mitverdienen will und außerdem wesentlich mehr Steuerabgaben fällig werden, bleiben für die Arbeitnehmer oft nur noch Hungerlöhne übrig.

Auch für die besonders schützenswerten Personengruppen (z. B. ältere Menschen) ist es gut, wenn ihr Arbeitsplatz gesichert ist. Gleichzeitig hindert aber der besondere Kündigungsschutz gerade auch viele Firmen daran, Menschen diese Personengruppe einzustellen. So hat man immer die Gratwanderung zwischen dem Schutz der bestehenden Arbeitsverhältnisse und dem Schaffen neuer.

Die FDP sieht die Lösung daher nicht im bestehenden Kündigungsschutz aber auch nicht in der totalen Aufhebung.

Im Speziellen fordern wie die folgenden Änderungen:

1. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen bereits bei Vertragsschluss vereinbaren können, welche Form des Kündigungsschutzes sie im Falle einer arbeitgeberseitigen betriebsbedingten Kündigung wollen. Statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes können Abfindungszahlungen oder die Verpflichtung zur Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden. Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer auf die Geltung des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Beide Seiten profitieren von dieser Wahlfreiheit: Der Arbeitnehmer erhält entweder eine Abfindung oder auf Kosten seines Arbeitgebers eine Zusatzausbildung, die seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert und so eine Arbeitsplatzsuche vereinfacht. Der Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis rechtssicher und ohne weitere unkalkulierbare Kosten zu beenden. Dies wird sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken.

2. In kleineren und mittleren Betrieben besteht eine Hemmschwelle, den Personalbestand über zehn Beschäftigte hinaus auszuweiten. Kleinere Betriebe ohne eigene Personalverwaltung haben oft große Schwierigkeiten, das sehr komplizierte Kündigungsrecht anzuwenden. Daher sollte das Kündigungsschutzgesetz nur für Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern gelten. Arbeitnehmer in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten bleiben weiterhin vor willkürlichen Kündigungen durch die Schutzklauseln des Zivilrechts geschützt (§§ 138, 242, 622 ff BGB). Für kleine Betriebe wird durch die Einschränkung der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ein Anreiz geschaffen, den Personalbestand ohne große Risiken zu erhöhen.

3. Das Kündigungsschutzgesetz soll erst nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit anwendbar sein. Dadurch wird eine flexible Gestaltung des Personalbedarfs ermöglicht, die gerade mittelständische Unternehmen dazu veranlassen wird, Nachfragespitzen nicht mehr mittels Überstunden auszugleichen, sondern neue Mitarbeiter einzustellen.

4. Das Lebensalter als Kriterium für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen soll gestrichen werden, da diese Regelung die Einstellungschancen und Reintegration älterer Arbeitsloser auf dem Arbeitsmarkt erheblich erschwert.

5. Befristungen ohne sachlichen Grund sollen, wie bereits jetzt für Existenzgründer, generell bis zu vier Jahren möglich sein.

Mit diesen Änderungen wäre es für die Firmen möglich, flexibel zu reagieren, was sicherlich zu einem erheblichen Aufschwung bei den Einstellungen führen würde. Außerdem wüsste jeder Mitarbeiter, woran er ist. Wie Sie ja schon ansprechen, schaffen es auch heute gerade große Firmen schon, ihre Mitarbeiter loszuwerden, oft leider auf sehr unschönem Weg. Die Arbeitsgerichte sind dadurch überlastet, das Arbeitsverhältnis wird trotz eines Prozesses in den wenigsten Fällen wieder aufgenommen. Die dann entschiedenen Abfindungen stellen für beide Seiten eine große Unsicherheit dar.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meinen Standpunkt darstellen. Wenn Sie Interesse haben, das Thema weiter zu vertiefen, sind Sie herzlich zu unserem liberalen Stammtisch am morgigen Mittwoch, dem 24. September, im Gasthof "Wailtl Bräu", Marienplatz 2 in Dorfen eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen,
Marion Butz