Frage von Peter D. • 29.08.2013 Hallo in der StVO gibt es den Par. 1, dort heißt es mal: Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr hat sich so zu verhalten .......... daß kein Anderer den Umständen entsprechend unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Antwort ausstehend von Markus Käser SPD Bayern Wahl 2013Verkehr Teilen