Antwort 15.02.2013 von Markus Söder CSU
(...) der Länderfinanzausgleich soll nach dem Grundgesetz Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern angemessen ausgleichen. (...) Jegliche Ausgaben - also auch die von Ihnen angesprochenen für Schul- oder Berufsausbildung - werden in den Länderfinanzausgleich nicht einbezogen. (...)
