Stimmen sie für die Kopplung von Lebenserwartung und Renteneintrittsalter?
Sehr geehrte Frau M.,
Die gesetzliche Rente ist eine der tragenden Säulen unseres Sozialstaats. Ihre Stabilität ist jedoch keine Selbstverständlichkeit. Gerade angesichts dessen, dass die geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten Jahren in Rente gehen.
Damit stehen immer weniger beitragszahlende Personen einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenüber, was für ein umlagefinanziertes System eine enorme Herausforderung ist.
Deshalb müssen wir das Rentensystem rundum erneuern, um es zukunftsfest aufzustellen. Denn nicht zu handeln, wäre sozial und wirtschaftlich grob fahrlässig.
Daher hat die Bundesregierung eine unabhängige Alterssicherungskommission (ASK) eingesetzt, um die notwendigen Maßnahmen zu entwickeln. Aus der Arbeit der ASK ergaben sich die Empfehlungen, wie die von Ihnen angesprochene Koppelung von Lebenserwartung und Renteneintrittsalter, die dem Bundeskanzler und der Bundesarbeitsministerin übergeben worden.
Wie am Ende jedoch diese Rentenreform und damit auch die Empfehlungen der ASK umgesetzt werden, ist offen, da die Reform dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegt. Damit gilt das Strucksche Gesetz, dass kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie er eingebracht wird.
Demnach können Sie sich sicher sein, dass sowohl die SPD-Bundestagsfraktion als auch ich die vorgeschlagenen Maßnahmen genau prüfen, um eine sozial gerechte und für Arbeitnehmer faire Rentenreform auf den Weg zu bringen.
Insofern wünsche ich Ihnen einen angenehmen Tag.
Mit besten Grüßen
Markus Töns
