Frage an Markus Wegner bezüglich Gesundheit

Markus Wegner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Volker H. •

Frage an Markus Wegner von Volker H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wegner,

laut Kieler Nachrichten vom 25.4.12, S. 26 sind Sie für Windkraft "im Einklang mit den Menschen vor Ort". Wie soll das konkret aussehen? Kennen sie die zahlreichen Studien zur gesundheitsschädigenden Wirkung der Windkraftanlagen durch die viel zu geringen Abstände? Siehe McPherson Study auf www. windfarmrealities.org/?p=1327
Und wenn Sie das nicht überzeugen sollte, öffnen Sie auf www.caithnesswindfarms.co.uk die 100-seitige "accidents statistics" (nur ein kleiner Teil wird gemeldet, in Wirklichkeit sind es wesentlich mehr Unfälle!) und lesen Sie, wie viele 100 m Trümmerteile und Eisbrocken fliegen können, welche Mauerstärken sie noch durchschlagen. Über Fall 49 schreibt das Nordfriesland Tageblatt am 20.2.97: Eine nur 41 m hohe HSW 250 auf Nordstrand verlor zwei Rotorblätter, die über eine Straße mehr als 300 m weit flogen. Besitzer H. P. Carstensen war erleichtert, dass niemand getroffen wurde. Eine Lehre hat er daraus wohl nicht gezogen, da seine Regierung doch nach 2009 die Abstände noch um 1/5 reduzierte.
Mit zunehmender Höhe und größeren Rotordurchmessern fliegen die Teile viel weiter. Allein deshalb werden 2 km Abstand von Wohnbebauung verlangt.

Sind Sie bereit, sich wegen der Sicherheit der Menschen für mindestens 2km Abstand einzusetzen?
Sind sie wenigstens bereit, die diskriminierende Ungleichbehandlung von Menschen in Splittersiedlungen mit 400m gegenüber denen am Ortsrand mit 800m abzuschaffen? Entspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG? Was sagt Ihnen Ihr Gerechtigkeitsempfinden dazu, dass ein Mensch in einer Splittersiedlung durch WKA ein doppeltes Gesundheitsrisiko für seine Gesundheit ertragen muss?
Übrigens machen andere Bundesländer diesen Unterschied nicht, Niedersachsen hat 1 km für alle, woran Sie auch sehen, dass die Abstände durch keinerlei wissenschaftliche Studien abgesichert sind, sondern von Bundesland zu Bundesland willkürlich aufgestellt werden.

Mit freundlichem Gruß
Volker Heidemann

Antwort ausstehend von Markus Wegner
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