(...) * Medizinalhanf: Nicht standardisierte Extrakte aus Cannabisblüten und andere Cannabis-Extrakte sind in Deutschland grundsätzlich nicht verkehrsfähig und auch keine verschreibungs-fähigen Betäubungsmittel. Deshalb müssen Patienten bei der Bundesopiumstelle einen Antrag stellen, um eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu erhalten. Diese Erlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG kann für die Therapie eines einzelnen Patienten nur erteilt werden, sofern die Behandlung mit dem Betäubungsmittel im Hinblick auf das Krankheitsbild erforderlich ist und keine Versagungsgründe nach § 5 BtMG vorliegen. (...)
Antwort 26.08.2014 von Marlene Mortler CSU
Antwort 08.08.2014 von Marlene Mortler CSU
(...) Somit können Sie nicht behaupten, dass schwerkranken Menschen Cannabismedikamente verweigert werden. (...)
Antwort ausstehend von Marlene Mortler CSU
Antwort ausstehend von Marlene Mortler CSU
Antwort ausstehend von Marlene Mortler CSU
Antwort 31.07.2014 von Marlene Mortler CSU
(...) Die Bundesregierung ist über den angesprochenen Vorgang informiert und berücksichtigt dies bei ihrer Arbeit. (...)