Antwort 18.07.2022 von Marlene Schönberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Selbstverständlich gab es zu keinem Zeitpunkt eine Regelung, die Krankenhäusern die Behandlung von Personen auf Basis ihres Impfstatus untersagt hätte.
Selbstverständlich gab es zu keinem Zeitpunkt eine Regelung, die Krankenhäusern die Behandlung von Personen auf Basis ihres Impfstatus untersagt hätte.