Frage an Martin Böttger bezüglich Verbraucherschutz

Portrait von Martin Böttger
Martin Böttger
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Böttger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralf N. •

Frage an Martin Böttger von Ralf N. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Böttger,

mich interessiert Ihre persönliche Meinung zu den unten stehenden Fragen. Darüber hinaus fände ich eine Aussage spannend, inwiefern Ihre persönliche Meinung auch das Barometer Ihrer Parteifraktion abbildet. Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen

Ralf Näther

1. In den letzten Wochen wurde auf Grund von Unregelmäßigkeiten der CDU-Abgeordneten Frau Nicolaus im Sächsischen Landtag durch Herrn Flath ansatzweise eine Diskussion um die Immunität von Abgeordneten angestoßen. Herr Flath stellte die Frage in den Raum, inwieweit die Immunität von Abgeordneten noch zeitgemäß ist. Vor dem Gesetz sollten alle Bürger gleich sein. Wie stehen Sie zu einer „prinzipiellen Aufhebung“ der Immunität von Abgeordneten?

2. Derzeitig wird – insbesondere auf Initiative von Frau Zypries – die Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften bei der Adoption von Kindern diskutiert und von nahezu allen Parteien (scheinbar) befürwortet. Sind Sie für eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften bezüglich eines vollen Adoptionsrechtes?

3. Inwieweit treten Sie für die Fortführung der Pendlerpauschale nach der Bundestagswahl ein? Sehen Sie die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit steuerrechtlich die Pendlerpauschale sozial gerechter zu gestalten. Also für mittlere und geringe Einkommen einen höheren steuerlichen Vorteil zu gewähren als für höhere Einkommen?

Portrait von Martin Böttger
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Näther,

gern beantworte ich die Fragen, die Sie über abgeordnetenwatch.de an mich als Bundestagskandidat im Wahlkreis 166 (Zwickau) gestellt haben.

1. Die Vorgänge um Frau Kerstin Nicolaus sind mir im wesentlichen bekannt. Es stellt sich auch mir die Frage, inwieweit eine generelle strafrechtliche Immunität von Abgeordneten noch zeitgemäß ist. Bei Fällen von Betrug u.ä. kann ich die Sinnhaftigkeit nicht mehr erkennen. Die Immunität macht aber Sinn in allen Fragen, die die Meinungsfreiheit betreffen, weil das freie Wort zum Kernbereich eines jeden Abgeordneten gehört. Strafrechtliche Vorwürfe wie Beleidigung, üble Nachrede usw. auch die Nennung von Klarnamen von Stasi-Mitarbeitern (um ein anderes Beispiel zu nennen) sollten auch weiterhin durch Immunität abgewehrt werden können.

2. Gleichgeschlechtliche Paare (= eingetragene Lebenspartnerschaft) sollten auch gleiche Rechte bezüglich Adoption bekommen.

3. Das Pendeln zur Arbeitsstelle sollte auch weiterhin steuerlich absetzbar sein, und zwar unabhängig von der Kilometerzahl. Ob man da allerdings kleine und mittlere Einkommen noch einmal extra bevorzugen sollte, weiß ich nicht. Denn die Einkommenssteuer unterliegt ja bereits der Progression .

Bitte entschuldigen Sie die Kürze der Antworten
und seien Sie gegrüßt von
Martin Böttger