Frage an Martin Gerster bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Martin Gerster
SPD
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Frage von Peter L. •

Frage an Martin Gerster von Peter L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Hallo Martin,

welchen Beitrag kannst Du als Bundestagsabgeordneter leisten damit auch der ländliche Raum mit High Speed Internet versorgt wird?

Eine flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit schnellem Internet wird zwar immer wieder von den großen Parteien versprochen, in der Realität sieht es aber so aus, dass die Kommunen bei diesem Thema im Stich gelassen werden.

Schöne Feiertage und schönen Gruß,
Peter

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Antwort von
SPD

Lieber Peter!

Schön, von Dir zu hören! Ich hoffe, es geht Dir gut. Herzlichen Dank auch für die Frage nach dem Stand der Breitbandversorgung im ländlichen Raum. Dieses Thema war und ist ein wichtiges Anliegen der Großen Koalition, denn schnelles Internet für alle sichert Teilhabemöglichkeiten sowie wirtschaftliche Chancen und ist deshalb ein zentrales Ziel der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dem Ausbau eine hohe Priorität einzuräumen und streben eine Breitband-Grundversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 in ganz Deutschland an. Dies ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, lag doch Ende 2014 die diesbezügliche Versorgungsquote erst bei knapp unter 65 %.

Zentraler Hinderungsgrund für eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen sind bislang die überproportional hohen Ausbaukosten in weniger dicht besiedelten Gebieten. Deshalb setzt das Breitbandkonzept der Koalition insbesondere auf zusätzliche Investitionsanreize, Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken und zusätzliche Frequenznutzungen für mobiles Breitband.

Nachfolgend sollen die einzelnen Maßnahmen kurz skizziert werden: Mitte 2015 wurde von der Bundesnetzagentur eine Versteigerung eines größeren Frequenzpaketes für die Mobilfunknutzung durchgeführt. Sie ergab Gesamteinnahmen von 5,1 Milliarden Euro. Für den Breitbandausbau von besonderer Bedeutung sind hierbei die Frequenzen der sog. „Digitalen Dividende II“. In diesem Bereich wurden 1,3 Milliarden Euro Frequenzeinnahmen erzielt. Diese werden nach Abzug der Umstellungskosten mit den Bundesländern geteilt und für den Breitbandausbau sowie Digitalisierungsstrategien bereitgestellt. Die Unternehmen, die 700 MHz-Frequenzen ersteigert haben, sind verpflichtet, bis Mitte 2018 mindestens 98 % der Haushalte bundesweit (sowie in jedem Bundesland mindestens 97 %) mit LTE zu versorgen, und zwar mit Bandbreiten von 50 Mbit/s pro Antennensektor, was für jeden Haushalt mindestens 10 Mbit/s bedeutet. Damit wird eine beinahe flächendeckende Versorgung mit mobilem Breitband gesichert.

Ein weiterer Baustein zum Ausbau der digitalen Infrastruktur sind Förderprogramme, um private Investitionen zu befördern. Sie sind ein wichtiges Instrument, um Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Daher haben wir bis 2019 über 2 Milliarden Euro Bundesfördermittel für den Breitbandausbau zur Verfügung stehen. Hinzu kommen weitere Fördergelder in den Ländern, darunter alleine 600 Millionen € aus dem Länderanteil an den Frequenzeinnahmen aus der „Digitalen Dividende II".

Und schließlich haben wir ein neues Bundesförderprogramm und eine Förderrichtlinie aufgelegt. Damit können Anträge aus den Kommunen schnell bewertet und besonders unterversorgte Gebiete prioritär gefördert werden. Das Förderprogramm zielt auf eine Kofinanzierung durch die Länder. Grundsätzlich übernimmt der Bund 50 % (bei finanzschwachen Kommunen bis zu 70 %) der zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Breitbandprojekt, 10 % sollen von der betroffenen Kommune aufgebracht werden. Ziel der Breitbandförderrichtlinie ist der Ausbau von Breitbandnetzen mit Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s (im Downstream) in Gebieten, in denen der marktgetriebene Ausbau innerhalb von 3 Jahren voraussichtlich nicht erfolgen wird. Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften (insb. Kommunen, Landkreise), welche ein Markterkundungsverfahren durchführen und anschließend den Netzausbau ausschreiben. Die maximale Fördersumme beträgt grundsätzlich 10 Mio. Euro pro Projekt.

Den Kommunen kommt eine entscheidende Rolle beim Breitbandausbau zu, insbesondere in ländlichen Gebieten zu. Die ebenfalls vorgesehenen zusätzlichen Beratungsmöglichkeiten für Kommunen sind somit ein guter Ansatz, damit diese ihre Anträge schnell und korrekt erstellen können. Erfreulich ist auch, dass für Kommunen in Finanznöten eine höhere Förderung vorgesehen ist.

Über den Fortschritt beim Ausbau kannst Du Dich auch beim Breitbandbüro des Bundes unter www.breitbandbuero.de informieren.

Herzliche Grüße
Martin

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