Frage an Martin Lindner bezüglich Finanzen

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Martin Lindner
FDP
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Frage von Valentin G. •

Frage an Martin Lindner von Valentin G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lindner,

das Thema Rentenchaos für die derzeitigen Renten-Beitragszahler wird in den Medien und von besonders jungen Politikern fast jeden Tag an den Pranger gestellt.
Ich möchte Sie an dieser Stelle als ein Abgeordneter einer Partei, deren Stärke laut Wahlaussagen Finanzen und Wirtschaft sind, folgendes fragen.
Wie will Ihre Partei die nicht ausgewiesenen und weitgehend ungedeckten Zahlungsverpflichtungen für die Ruhestandsversorgung der Beamten von rd. 700 Mrd. Euro entsprechend einer zusätzlichen Staatsverschuldung von rd. 700 Mrd. Euro aufbringen?
Warum ist diese Schattenverschuldung nicht in den Haushalten aufgeführt?
Bereits ab dem Jahre 2030 werden einige Bundesländer gezwungen sein, fast
20 Prozent ihrer gesamten Steuereinnahmen für beamtete Ruheständler aufwenden zu müssen.
Das heißt mit anderen Worten, jeder fünfte Steuer-Euro muss für ca. 3 Prozent der Bundesbürger für deren Altersversorgung ausgegeben werden.
Deutschland hat also in Zukunft nicht nur ein Rentenchaos sondern auch einen Pensionssupergau.
Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen um die künftigen Generationen vor diesem Supergau zu bewahren?

1. Steuererhöhungen?
2. Stellenzahl im öffentlichen Dienst zurücksetzen?
3. Ausgaben (Ausbildung, Straßenbau, Kindergeld usw.) reduzieren?
4. Gleiche Anpassungsformel für Renten- und Pensionserhöhungen?

Das Zahlenmaterial und weitere Punkte zu diesem Pensionssupergau sind auf den folgenden Webseiten zu finden.

http://www.bild.de/BILD/news/wirtschaft/2008/08/20/beamten-pensionen/warum-sie-so-viel-mehr-bekommen-als-rentner.html

http://www.steuerzahler-niedersachsen-bremen.de/files/10576/Errichtung_eines_Pensionsfonds_in_Niedersachsen.pdf

http://nds-bremen.verdi.de/personengruppen/beamtinnen_beamte/aktuelles/archiv_2008/pm-2008-10-23_1

http://www.insm-tagebuch.de/wp-content/uploads/2007/11/231107-pensionslawine-final.pdf

V.Gerber

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22.11.2009.
Für die FDP ist die Modernisierung des Berufsbeamtentums Daueraufgabe im Interesse von Bürgern, Staat und Gesellschaft. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine kritische Auseinandersetzung mit Art. 33 Abs. 4 GG, der den sog. Funktionsvorbehalt regelt. Die FDP bekennt sich zum Berufsbeamtentum. Allerdings ist es vernünftigerweise auf einen Kernbereich zu beschränken. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass das Berufsbeamtentum auch Vorteile bietet, wie z. B. das Streikverbot und eine breite Einsetzbarkeit der Beamtinnen und Beamten, die ihren Dienst grundsätzlich dort zu versehen haben, wo die Arbeit anfällt.
Auf Ihre Frage betreffend die Aufwendungen für die Beamtenversorgung, ist darauf hinzuweisen, dass auf Druck der FDP zur Entlastung der öffentlichen Haushalte bereits 1998 das Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" errichtet worden ist. Die Mittel erwirtschaften die Beamtinnen und Beamten über eine Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsanpassung selbst. Hinzu kommt seit 2007 ein Versorgungsfonds. Dem Sondervermögen "Versorgungsfonds des Bundes" werden aus den Haushalten der öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig Beiträge überwiesen, die auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen die späteren Pensionsansprüche abdecken sollen. Hierdurch ist die Finanzierung der Beamtenversorgung auf eine vollständige Kapitaldeckung umgestellt worden. Die Versorgungskosten werden der Periode zugeordnet, in der die Versorgungsansprüche tatsächlich begründet werden. Das schafft Transparenz und Vergleichbarkeit bei den Personalausgaben. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt bleiben die Versorgungsaufwendungen daher auch in der Zukunft beherrschbar. Im Übrigen empfiehlt sich stets ein Vergleich der Lebenszeiteinkommen. Im Hinblick auf die spätere Altersvorsorge sind die Gehälter der Beamten beispielsweise niedriger gehalten, als die vergleichbarer Tarifbeschäftigter. Das Beihilfesystem bei der Krankenversicherung bietet grundsätzlich den Vorteil, dass Kosten nur anfallen, wenn auch tatsächlich ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden.

Mit freundliche Grüßen

Dr. Martin Lindner, MdB