Frage an Martin Schoser bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Martin Schoser
CDU
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Frage von Frank H. •

Frage an Martin Schoser von Frank H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Hallo Herr Schoser,

im Jahr 2010 hat die Stadt Rheine einen Förderantrag zur Sozialen Stadt gestellt.
Die Bürgermeisterin der Stadt Rheine (SPD) Frau Dr. Kordfelder hat dann Ende 2010
einen Haushalt ohne die Eigenmittel eingebracht. Obwohl bis zur Verabschiedung des
kommunalen Haushaltes im April 2011 längst klar, dass das Städtebauministerium den
Projektantrag vollumfänglich fördern wird, wurde auch im Haushaltsplanverfahren 2011
kein Eigenanteil entsprechend den Haushaltsgrundsätzen veranschlagt. Nach einem
kommunalaufsichtlichen Verfahren wurde im Oktober 2011 der Haushalt aufgehoben
und ein neuer Haushalt 2011 beschlossen. Nunmehr ist durch ein Protokoll von Frau
BM Dr. Kordfelder bekannt, dass wohl hinter den Kulissen im Jahr 2010 / 2011 eine
Förderzusage mit dem Land NRW geregelt worden ist. Wie bewerten Sie das Verfahren ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hemelt,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Themenfeld `Städtebau und Stadtentwicklung`. In dem geschilderten Fall braucht nach meiner Einschätzung die Stadt Rheine keinen Eigenanteil zu leisten. Die CDU-geführte Landesregierung hat in das Haushaltsgesetz 2010 erstmalig eine Ausnahme von der Erbringung des kommunalen Eigenanteils aufgenommen. So steht im Haushaltsgesetz 2010 unter § 28 Zuwendungen:
"(3) Ausnahmen von der Erbringung des kommunalen Eigenanteils
Abweichend von Nr. 2.3.3 und Nr. 2.4 VVG zu § 44 LHO (Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung – Runderlass des Finanzministeriums vom 30.09.2003, zuletzt geändert durch Runderlass des Finanzministeriums vom 24.09.2007, MBl. NRW 2007 S.688) kann der Förderrahmen bis zu 90 vom Hundert der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Zweckgebundene Spenden können für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben und insoweit den verbleibenden Eigenanteil des Zuwendungsempfängers ersetzen. Die Regelungen nach den Sätzen 1 und 2 gelten ausschließlich für Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtes Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) in den folgenden investiven Förderbereichen:
(a) Städtebauförderung – Unterpunkt Soziale Stadt
(b) Ökologie-Programm Emscher Lippe (ÖPEL)
(c) REGIONALEN
(d) Wasserrahmenrichtlinie
(e) Luftqualität
(f) Förderung von Kulturbauten
(g) Progres.nrw - European Energy Award.
Diese Regelung geht abweichenden Bestimmungen bezüglich der Erbringung des kommunalen Eigenanteils in den Förderrichtlinien zu den vorstehenden Förderbereichen vor."

Mit freundlichen Grüßen!
Dr. Martin Schoser