Frage an Martina Bunge von Axel S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
Sie sind Mitglied im Gesundheitssausschuss des Deutschen Bundestages. Deshalb erlaube ich mir, Sie zu fragen:
Als schwerstbehinderter mit Pflegestufe und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit bin ich gesondert gelackmeiert.
Zuerst wurde die Leistung bei Familienangehörigen abgesenkt. Durch Minderung der Zulage für Schwerbehinderte und durch Erhöhung des nunmehr pauschalierten Regelsatzes bekomme ich faktisch weniger ausgezahlt. Die Bundesregierung meint dazu, dies müsse hingenommen werden. Im Eckregelsatz sind in der Einzelposition 2,53 Euro für Eigenanteile/Rezeptgebühren enthalten. Tatsächlich müssen Grundsicherungsbezieher MEHR als 1 % bzw. MEHR als 2 % zuzahlen. Der Regelsatz beträgt für Angehörige 310.00 Euro. Zuzahlen müssen wir aber 42,00 bzw. 84 Euro im Jahr; das macht mindestens 3.50 Euro monatlich, obwohl der Regelsatz nur 2,53 Euro hergibt. Es geht aber noch weiter. Als pflegebedürftige Person haben wir noch einmal 2 % zuzuzahlen für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Das macht nochmal 42,00 bzw. 84,00 Euro im Jahr. Hinzu kommen Zuzahlungen für Medikamente, für die es keinen Ersatz gibt, die aber bei bestimmten Erkrankungen notwendig sind. Hinzu kommen Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig aber notwendig sind bei bestimmten Erkrankungen wie Elektrolyte usw. Für Nahrungsmittel stehen einem Familienangehörigen 114,60 Euro monatlich zur Verfügung. Können Sie davon leben? Wie kann ein Schwerstkranker davon leben, wenn die zusätzlichen Belastungen wie oben beschrieben abgezogen werden??? Wie stellen Sie sich dazu??? Sind Sie bereit, dies überprüfen zu lassen?
Mit Gruß Splitthoff
Sehr geehrter Herr Splitthoff,
das staatlich festgesetzte soziokulturelle Existenzminimum ist immer weniger in der Lage, den Menschen, die aus den verschiedensten Gründen damit auskommen müssen, ein Leben in Würde zu garantieren und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Meine Fraktion DIE LINKE hat daher anlässlich des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des zwölften Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze im vergangenen Jahr einen eigenen Antrag für ein menschenwürdiges Existenzminimum eingebracht (DS 16/2743). In diesem forderten wir die Bundesregierung auf, als einen ersten Schritt auf dem Weg zu einer sozialen Grundsicherung den Regelsatz der Grundsicherungssysteme nach SGB II und SGB XII zeitnah auf 420 Euro zu erhöhen. Denn wie der Paritätische Wohlfahrtsverband in seiner Expertise aufzeigte, werden bestimmte Bedarfe – u.a. in den Bereichen Ernährung, Gesundheitspflege und Bildungswesen – nur unzureichend berücksichtigt.
Zugleich sollte ein neues Bedarfsbemessungssystem erarbeitet werden, das sich nicht allein am Verbrauchsverhalten der unteren Einkommensgruppen orientiert, sondern die Bedarfsdeckung und die Sicherung gesellschaftlicher Teilhabe ins Zentrum stellt. Darüber hinaus kritisierten wir die weitgehende Pauschalisierung der früheren Leistungen für einmalige und Sonderbedarfe, da diese dem Bedarf der Menschen in zahlreichen Einzelfällen nicht gerecht wird und zu nicht hinnehmbaren Härten führt. Wir verlangten infolgedessen eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, notwendige zusätzliche Bedarfe zu decken und dem sozialrechtlichen Individualisierungsgebot Rechnung trägt.
Der Antrag wurde leider mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Unabhängig hiervon kämpfen wir politisch weiterhin für den Aufbau einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung und verlangen die Streichung aller Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martina Bunge