Frage an Martina Bunge von Jürgen M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,
Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"? Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?
Sehr geehrter Herr Melchior,
der Begriff Online-Durchsuchung unterstellt, mit dieser Form der Überwachung wolle man Daten erfassen, wenn ein Computer-Benutzer /online/ ist; also besuchte Homepages, E-Mails, Internet-Telefonie usw.
Tatsächlich zeigen die Diskussionen der letzten Monate, dass die Bundesregierung darunter aber viel mehr versteht -- nämlich das Ausspähen aller Daten auf PCs; auch der persönlichen. Mit Trojanern soll sich dafür Zugang verschafft werden, um die Daten der Festplatte sichtbar zu machen oder sogar Webcams und Mikrofone "ferngesteuert" zu nutzen.
Die Linksfraktion im Bundestag lehnt Online-Durchsuchungen generell ab. Sie sind Eingriffe in die persönliche Integrität, in die Grund- und Bürgerrechte und nicht mit dem geltenden Recht zu vereinbaren - diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof bestätigt.
Die Bemühungen der Bundesregierung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen kann ich somit ebenfalls nicht befürworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martina Bunge