Frage an Martina Bunge bezüglich Gesundheit

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Martina Bunge
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Frage von Josef H. •

Frage an Martina Bunge von Josef H. bezüglich Gesundheit

Meine Schwiegermutter ist an feuchter Makula-Degeneration erkrankt.
Sie wurde mit Lucentin behandelt.

1. Warum wird von der gesetzliche Krankenkasse zwar das Medikament bezahlt aber das Spritzen selbst nicht (Kosten: 408€)?
2. Wann wird das wesentlich preiswertere Medikament Avestin freigegeben?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Haimerl,

seit Januar 2007 ist Lucentis® zur Behandlung der feuchten Makuladegeneration (AMD) zugelassen. Augenärztinnen und -ärzte haben bislang noch keine geregelte Abrechnungsmöglichkeit der Anwendung des Präparats zulasten der gesetzlichen Krankenkassen, da es hierfür einer Gebührenziffer im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bedarf. Die Selbstverwaltung, Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung, haben es bislang in ihren Verhandlungen noch nicht geschafft, sich auf eine solche EBM-Ziffer zu verständigen. Daher muss bis dahin im Einzelfall bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Die Gründe für die anhaltenden Verhandlungen sind sicherlich vielfältig: Die knappen Mittel der Kassen wie die von uns kritisierte fortschreitende verdeckte Rationierung, die die Kosten von der Versichertengemeinschaft auf den einzelnen überträgt, tragen sicher hierzu bei.
Da die beiden Herstellerfirmen von Lucentis® und Avastin® wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind, will Roche tatsächlich nicht, dass ihr Medikament Avastin® für die Behandlung der feuchten Makuladegeneration zur Anwendung kommt. Bislang erfolgt diese noch im Rahmen des sogenannten „Off-Label-Use“, d.h. in diesem Fall erfolgt die Anwendung des Präparats außerhalb der eigentlich zugelassenen Behandlung des Dickdarmkrebses. Eine unabhängige Studie zur Wirksamkeit wurde gerade gestartet. Wenn sich herausstellen sollte, dass beide Mittel wirken, dann bedeutet dies allerdings nicht automatisch die Zulassung von Avastin® zur Behandlung der genannten Erkrankung. In diesem Fall wäre die Frage zu klären, wie der Firma Roche die Zulassung und damit auch die Gewährleistung überantwortet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martina Bunge