Frage an Martina Bunge von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Dr. Bunge,
wie ist in Deutschland die Rolle des Patientenfürsprechers geregelt? Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen? Wie wird man Patientenfürsprecher ?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Gobsch
Sehr geehrter Herr Gobsch,
die Rolle und Wahl des Patientenfürsprechers ist nicht bundesweit geregelt, sondern in den jeweiligen Landeskrankenhausgesetzen. Ich kann Ihnen daher nur exemplarisch für Berlin Auskunft geben.
In Berlin sind alle Personen für diese Funktion wählbar, die zur Wahl der Bezirksverordneten zugelassen sind, außer Krankenhausbediensteten. Gewählt werden sie von der Bezirksverordnetenversammlung für deren Wahlperiode.
Die Aufgaben des Patientenfürsprechers bestehen in der Prüfung von Anregungen und Beschwerden der Patienten und die Vertretung dieser Anliegen gegenüber den Krankenhäusern. Er kann die Anliegen von Patienten in Vertretung gegenüber Krankenhausleitungen bzw. trägern und Behörden wenden und hält regelmäßig eigene Sprechstunden ab.
Genaueres können sie in den jeweiligen Landeskrankenhausgesetzen nachlesen, die sie über Suchmaschinen im Internet finden können.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Bunge