Antwort 26.02.2025 von Martina Friederichs SPD
Die in derzeitigen Verträgen vorgesehene Kopplung von Werberechten und Fahrgastunterständen soll laut zuständiger Verkehrsbehörde unproblematisch sein, wenn die Vergabe der Werberechte in mehreren Losen erfolgt, die Kopplung aber nur eines dieser Lose betrifft.