Frage an Mathias Höschel bezüglich Innere Sicherheit

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Mathias Höschel
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Frage von Philip M. •

Frage an Mathias Höschel von Philip M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Höschel,

auf Ihrer Facebookseite habe ich folgendes gelesen: "Im Laufe des Nachmittags verabschieden wir eine Gesetzesänderung zur Stärkung des Schutzes von Einsatzkräften.
Der neue Straftatbestand des "Tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte" schützt unsere Einsatzkräfte besser vor Übergriffen außerhalb einer Vollstreckungshandlung. Es ist vernünftig, dass den Einsatzkräften im Dienst eine besondere Bedeutung zugesprochen wird."

Zunächst machten Ihr Text und auch der beigefügte Link für mich sehr viel Sinn. Durch den Artikel "Bei Schubsen Knast" in der renommierten Tageszeitung taz.de, habe ich aber interessante Einwände gefunden.
hier der Link: http://www.taz.de/!5401997/
Diese Darstellung lässt mich doch stark am Sinn dieser Gesetzesänderung zweifeln.
Ich überlege zwar nicht die Kampagne „Nein zum Polizeistaat“ auf Facebook zu unterstützen oder ähnliches, aber bin zweifelsohnege dazu geneigt die Gesetzesänderung zu hinterfragen, obwohl ich eigentlich ein treuer CDU Wähler bims. Ich würde mich um eine Erklärung Ihrerseits freuen und bin überzeugt dass Sie mich vom Gegenteil überzeugen können.
Vielen Dank.

Mit Besten Grüßen aus Ratingen
Ihr Philip Mallmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mallmann,

gerne möchte ich Ihnen die Gründe für die beschlossene Gesetzesänderung erläutern und auf die Einwände des Artikels eingehen.

Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir die Einsatzkräfte nicht nur besser schützen, sondern auch den Respekt von den Bürgern einfordern, den Einsatzkräfte, seien es Vertreter der staatlichen Gewalt oder Helfer aus dem zivilen Bereich, verdienen.
Der von Ihnen angesprochene Artikel stellt richtigerweise dar, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik keine wissenschaftliche Studie ist. Dennoch kann man aus den Zahlen auf eine steigende Anzahl an tätlichen Angriffen auf Vollzugsbeamte schließen.
Wenn jedoch wie behauptet, nicht die Zahl der Angriffe, sondern nur die Zahl der Meldungen gestiegen ist, bedeutet dies keineswegs, dass die Arbeitsbedingungen für Vollzugsbeamte und Einsatzkräfte weniger drastisch sind, als es in der Begründung des Gesetzestextes angeführt ist. Vielmehr zeigt es uns, dass wir Bürger und wir Politiker, die Gewalt gegenüber diesen Berufsgruppen unterschätzt haben und diese wiederum mittlerweile stärker für ihre Lage sensibilisiert sind.

Viele Bürgerinnen und Bürger, besonders diejenigen die als Polizisten, Sanitäter oder Feuerwehrleute arbeiten, vermissen seit Jahren den nötigen Respekt gegenüber ihrer Arbeit und das nötige Bewusstsein für den Dienst, den diese Vollstreckungsbeamte und Einsatzkräfte leisten. Es darf nicht vergessen werden, dass sie diesen Dienst für alle ihre Mitbürger ausüben.
Denn ein Polizist ist Vertreter der staatlichen Gewalt. Dieses Gewaltmonopol wurde dem Staat auf demokratische Weise übergeben und fußt auf dem Prinzip, dass wir als Mitbürger uns darauf verständigt haben, in einer Gesellschaft mit Ordnung und Regeln zu leben. Wenn die Polizei oder bspw. das Ordnungsamt einen Strafzettel ausstellt, dann ist das kein Selbstzweck, sondern die Umsetzung von gesellschaftlichen Regeln, die wir uns über Gesetze und Ordnungen, selbst auferlegen.
Analog dazu, brauche ich den Wert der Arbeit, den nun beispielsweise ein Feuerwehrmann für seine Mitbürger erledigt, wohl nicht zu erläutern.
Daher ist es ein unsäglicher Zustand, wenn uns Politikern vermehrt und verschärft von Pöbeleien, Angriffen und Behinderungen an Einsatzkräften, berichtet wird.

Aus diesen genannten Gründen halte ich es für gerechtfertigt, wenn diese Berufs- und Personengruppen bei der Ausübung ihres Dienstes einen besonderen Schutz erfahren.
Daher haben wir den Straftatbestand des „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ mit dieser Gesetzesänderung eingeführt. Das höhere Strafmaß und die Loslösung von expliziten Handlungen innerhalb des Dienstes schützen die Einsatzkräfte nun besser und führen letztendlich zu mehr Respekt gegenüber dieser Arbeit.

Den Befürchtungen, dass es mit dem neuen §114 StGB zu unverhältnismäßigen Straf-maßen oder wie die taz schreibt, zu „Bei Schubsen Knast“ kommt, möchte ich entgegenhalten, dass den betroffenen Vollstreckungsbeamten, den polizeilichen und den juristischen Ermittlungsbehörden, sowie dem Gericht, ein Spielraum zur Bewertung der Situation vorliegt.

Die Union und unser Koalitionspartner sind der Auffassung, dass die nun beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches ein verhältnismäßiges, gerechtes und effektives Mittel zur Verbesserung des Schutzes von Einsatzkräften und Vollstreckungsbeamten ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Mathias Höschel