Frage an Mathias Höschel bezüglich Finanzen

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Mathias Höschel
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Frage von Samuel K. •

Frage an Mathias Höschel von Samuel K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Höschel,

der neu gekürte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz scheint ja nun das Thema Steuergerechtigkeit im bevorstehenden Wahlkampf auf die Agenda setzen zu wollen. Da brennt mir natürlich das Thema kalte Progression unter den Nägeln. Da ich selbst einen Beruf auszuüben, der im unteren Gehaltsbereich anzusiedeln ist, betrifft mich die kalte Progression direkt und hart. Ich habe mir bereits von einem Steuerberater ausrechnen lassen, Wie viel ich als Zweitverdiener in unserer Ehe verdienen darf, bis das Nettoeinkommen sinkt. Das Resultat dieser Berechnung ist erschütternd.Ich kann das gegenwärtige Steuerrecht nur als ein aktives Programm interpretieren,um von staatlicher Seite zu verhindern, dass Menschen, die arbeitsfähig und arbeitswillig sind, auch tatsächlich in dem ihnen möglichen Umfang einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt nachgehen. Der Staat möchte offensichtlich hier auch verhindern, dass Steuern gezahlt und Sozialbeiträge abgeführt werden. Zugleich werden Menschen mit geringem Einkommen in die Armut gezwungen beziehungsweise werden für diese Personengruppen von staatlicher Seite Anreize zur Schwarzarbeit gesetzt. Ich kann die Gesetzgebung der zurückliegenden Bundesregierungen in keinster Weise nachvollziehen noch gutheißen. Die Regierungen unter Führung von Frau Bundeskanzlerin Merkel haben in nun fast zwölf Jahren nichts zur Behebung dieser Problematik beigetragen, noch ließen sie je den Willen erkennen, sich dieses Themas annehmen zu wollen. Wie können Sie als Abgeordneter der CDU mir dieses Verhalten erklären und wie stehen Sie persönlich zu dieser Thematik, das in der nächsten Legislaturperiode unter einer erneut CDU-geführten Regierung das Thema kalte Progression doch noch einmal auf das Tapet kommen sollte?

Mit freundlichen Grüßen
Samuel Karbe

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CDU

Sehr geehrter Herr Karbe,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.

Ich kann Ihren Ärger über die Effekte der kalten Progression verstehen. Es ist ein unsäglicher Zustand, wenn man aufgrund seiner Mehrarbeit, schlechter entlohnt wird.

Unser Steuersystem ist zwar sehr komplex, aber mitnichten absichtlich auf diese Weise konstruiert, um Geringverdiener schlechter zu stellen und arbeitswillige Personen von legaler Arbeit abzuhalten. Unser Steuersystem versucht Millionen verschiedener Lebensentwürfe und Einkommensarten unter die Prämisse der Steuergleichheit zu bekommen. Inflationsbedingt kommt es immer wieder zum Phänomen der kalten Progression und somit zur Benachteiligung einzelner Steuerzahler.

Ich muss Ihnen aber entschieden widersprechen, wenn Sie behaupten, dass die Bundesregierungen unter Angela Merkel sich dieser Problematik nicht angenommen hätten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und infolgedessen die Bundesregierung, haben sich, besonders in den letzten Jahren, für den Abbau der kalten Progression eingesetzt.

Im März 2012 hat der Bundestag das „Gesetz zum Abbau der kalten Progression“ beschlossen. Dadurch ist die Bundesregierung u.a. verpflichtet, alle zwei Jahre einen „Steuerprogressionsbericht“ zu veröffentlichen. Dadurch werden drohende Effekte der kalten Progression beobachtet und auf Initiative des Bundestages können Maßnahmen zum Abbau der kalten Progression eingeleitet werden.

In den vergangen Jahren haben, auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion, Bundestag und Bundesregierung solche Maßnahmen ergriffen. Den Verlust des Reallohns, den die Steuerzahler aufgrund der Inflation bei einer Gehaltsanpassung mit gleichzeitigem Anstieg des Steuersatz erleiden, wird durch die Anpassung der Tarifeckwerte, um die Wirkung der Inflation, ausgeglichen. Die kalte Progression wurde für 2015 und 2016 komplett neutralisiert. Für 2017 und 2018 verschieben wir die Tarifeckwerte um 0,73 % (für 2017) und um weitere 1,65 % (für 2018). Ferner wird der Grundfreibetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum Jahr 2018 auf 9.000 Euro erhöht. Er wird damit gegenüber dem Jahr 2014 um 646 Euro steigen.

Dennoch bedarf es weiterer Maßnahmen. Die CDU/CSU Fraktion hat bereits angekündigt, in der folgenden Legislaturperiode abzeichnende Überschüsse für steuerliche Entlastungen zu verwenden.

Sie sehen, die Bundesregierung und der Bundestag hat einiges zur Behebung der Problematik beigetragen und wird dies auch in Zukunft tun!

Hoffentlich konnte ich die steuerpolitischen Errungenschaften der CDU geführten Bundesregierungen konkretisieren und Ihre Sichtweise darauf anpassen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Mathias Höschel