Frage an Matias Mieth bezüglich Recht

Matias Mieth
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Daniel W. •

Frage an Matias Mieth von Daniel W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Mieth,
ich denke, dass es für Verbesserungen in unserem Land nötig wäre, dass wir weniger versuchen, mit der geballten Wucht von Parteien unsere Ziele im Parlament durchzusetzen, weil es dabei oft mehr gegen die andern und weniger um die Sache geht. Dass sich Menschen vielmehr FÜR eine Sache zusammenschließen, sollte m.E. begünstigt werrden, dadurch, dass sie eine reele Chance erhalten, über Volksinitiative, -begehren und -entscheid eine gute Idee zu Gesetzeskraft zu bringen.

Wenn ich Ihnen meine Stimme gebe, was würden Sie als Direktkandidat für die Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in Deutschland unternehmen?

mit freundlichen Grüßen
Daniel Wittig

Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Wittig,

als Unterstützer des Bündnisses "Mehr Demokratie in Thüringen" sehe ich auch auf Bundesebene Handlungsbedarf. Demokratie lebt von der aktiven Einmischung. Mit Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene könnte unsere repräsentative Demokratie attraktiver werden. Unser Gesetzentwurf aus der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bildet hierfür meines Erachtens eine sinnvolle Diskussionsgrundlage. Er beinhaltet, wie in den meisten Regelungen auf Länderebene, ein dreistufiges Verfahren:
Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid. Gegenstand des Verfahrens kann immer nur ein begründeter Gesetzentwurf sein, der aus der Bevölkerung in den Bundestag eingebracht werden kann. Reine Volksbefragungen ohne verbindlichen Charakter sind nicht vorgesehen.
Im Einzelnen sollen die Regelungen wie folgt aussehen:
Volksinitiative 400.000 Stimmberechtigte können einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Der Bundestag muss sich mit diesem Gesetzentwurf befassen. Die Vertrauensleute der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung.

Volksbegehren
Hat das Parlament den eingebrachten Gesetzentwurf nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, können die Vertrauensleute der Volksinitiative die Durchführung eines Volksbegehrens einleiten. Fünf Prozent der Stimmberechtigten, d. h. rund drei Millionen Bürgerinnen und Bürger müssen innerhalb von sechs Monaten das Volksbegehren unterstützen.

Volksentscheid
Ist das Volksbegehren erfolgreich, findet innerhalb von sechs Monaten ein Volksentscheid statt. Ein Gesetz kommt dann durch Volksentscheid zu Stande, wenn ihm die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten entsprich (Zustimmungsquorum). Verfassungsänderungen erfordern ein höheres Zustimmungsquorum von 25 Prozent der Stimmberechtigten.

Freundlich grüßt
Matias Mieth