wann endlich (Wild-)Tiere im Zirkus – ohne Schlupfloch oder wenn und aber – verboten werden?
Sehr geehrter Herr Hauer,
dem aktuellen Entwurf zufolge sollen viele Wildtierarten wie Zebras, Reptilien, Strauße und Kängurus im Zirkus erlaubt bleiben. Und das vorgesehene Verbot von Elefanten, Flusspferden, Giraffen, Großbären, Großkatzen, Nashörnern, Primaten und Robben wurde im letzten Entwurf durch eine Art „Einzelfallprüfungsklausel“ derart aufgeweicht, dass sich auch für diese Tiere de facto kaum etwas ändern dürfte. Darum bitte ich Sie für ein Verbot zu stimmen!
Mit freundlichen Grüßen
Petra H.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Der Tierschutz gilt selbstverständlich auch für Zirkustiere und ist zu gewährleisten. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Es war eine unionsgeführte Bundesregierung, die vor diesem Hintergrund eine Verordnungsermächtigung ins Tierschutzgesetz mit aufgenommen hat, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglichte.
Zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, den Sie ansprechen, hat der Bundesrat bereits eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge an die Bundesregierung übermittelt. Die Bundesregierung hat nunmehr den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weitergeleitet. Die bevorstehenden Beratungen werden wir als Unionfraktion konstruktiv begleiten.
Die von der Ampel geplante Novellierung erscheint in ihrer jetzigen Form allerdings nur sehr wenig zielführend und praxistauglich. Sie sorgt vor allem für ein Vielfaches an Bürokratie und Kosten, ohne dem Tierschutz wirklich Vorschub zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hauer