Frage an Matthias Miersch bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Miersch
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Frage von Lothar G. •

Frage an Matthias Miersch von Lothar G. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Dr. Miersch,

ich würde gern wissen, wer konkret von der Grundrente profitiert! Geschrieben steht folgendes: ......wer 35 Jahre in ges. Rentenvers. einbezahlt hat, die Beitragsleistung unter 80% liegt, aber 30% über dem Durchschnittseinkommen! Was bedeutet das in der Praxis...?

Danke und Gruss, L. G.

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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Grundrente. Ich werde sie nachfolgend gerne beantworten und beziehe mich dabei auf den Entwurf von Bundesminister Hubertus Heil, auf den sich die SPD mit der CDU/CSU im November geeinigt haben, für den die parlamentarischen Beratungen aber noch ausstehen.

Von der Grundrente werden je schätzungsweise zwischen 1,2 bis 1,5 Millionen Rentner*innen profitieren. Voraussetzung ist, dass man 35 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann. Hinter diesem Begriff verstecken sich Pflichtbeitragszeiten, insbesondere aus Beschäftigung, aber auch die Erziehung von Kindern und die Pflegetätigkeiten werden berücksichtigt. Liegt man knapp unter diesen 35 Jahren, wird es einen Übergangsbereich geben. Ziel ist, dass jeder nach Jahrzehnten der Arbeit, Kinderziehung oder Pflege besser dastehen soll, als wenn er nur kurz oder gar keine Beiträge geleistet hätte. Für einen Sozialstaat ist dies ein Kernversprechen.

Es ist zu erwarten, dass 4 von 5 Berechtigten Frauen und unter Profiteuren viele Ostdeutsche sein werden.

Neben dem Grundrentenzuschlag auf die Rente dürfen alleinlebende Rentner weitere Einkünfte erzielen. Es wird einen Einkommensfreibetrag von 1250 Euro und für Paare in der Höhe von 1950 geben. Liegt das Einkommen über dem Einkommensfreibetrag, wird der darüber liegende Betrag abgeschmolzen

Wie hoch die Grundrente, also der Zuschlag auf die erarbeitete Rente, ausfällt, hängt von folgender Berechnung ab: Als Grundlage dienen die sogenannten „Grundrentenzeiten“. Damit sind die Pflichtbeitragszeiten zur Rente gemeint, die durch Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit zustande kommen. Wer also mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten angesammelt hat, erhält einen Zuschlag zur Rente. Um die Höhe des Zuschlages zu ermitteln, werden alle Entgeltpunkte zusammengezählt und der jährliche Durchschnitt ausgerechnet. Dabei entspricht ein Entgeltpunkt dem jährlichen Durchschnittsverdienst in Deutschland. Hat man in einem Jahr den Durchschnittsverdienst verdient, erhält man für dieses Jahr einen Entgeltpunkt. Hat man in diesem Jahr jedoch nur 40 Prozent des Durchschnittlohns verdient, erhält man 0,4 Entgeltpunkte und so weiter. Zur Anwendung kommen diese Punkte nun, wenn man auf die besagten 35 Jahre kommt und wenn der Durchschnitt der Entgeltpunkte zwischen 0,3 und 0,8 (also zwischen 30 du 80 Prozent des Durchschnittseinkommens in Deutschland) liegt. Sind diese Kriterien erfüllt, werden die Rentenansprüche aus höchstens 35 Jahren verdoppelt, maximal jedoch auf einen Rentenanspruch, der der Obergrenze von 0,8 Entgeltpunkten entspricht. Am Ende der Berechnung wird der Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert. So wird gewährleistet, dass auch weiterhin jene mehr rausbekommen, die mehr eingezahlt haben.

Sehr geehrter Herr G., ich hoffe, dass ich Ihnen besser verständlich machen konnte, wer in der Praxis von der Grundrente profitieren wird. Berechnungen wirken natürlich immer sehr abstrakt. Gerne würde ich Ihnen daher abschließend noch Beispiele ans Herz legen, die die Berechnung lebhafter machen. Sie finden sie unter Rubrik " WIE VIEL GELD BEKOMMT DER EINZELNE?" auf https://www.spd.de/aktuelles/grundrente/.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Miersch

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