Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

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Matthias Miersch
SPD
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Frage von Christina J. •

Preisbremse für Nachtspeicherstrom vergessen?

Hallo Herr Miersch,
NachtWÄRMEstrom kostet demnächst weit über, aber mindestens 40ct/kWh (Deckel für Hausstrom). Für Gas zum Heizen wurde auf 12 ct/kWh und für Fernwärme sogar auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Das steht doch in keinem Verhältnis. Sogar für Verbraucher von Öl, Pellets, etc. zum Heizen soll es Entlastungen geben.
Zukünftig bezahlen Bezieher von klimaschädlichem fossilem Gas (ein Produkt dessen Zukunft dem Ende entgegen gehen soll) ein viertel dessen, was ich für ThermoStrom zahlen soll (ein Produkt, dessen Zukunft immens vorangetrieben werden soll). Seit vielen Jahrzehnten bin ich zudem Ökostromkundin!
Kann es sein, dass der Gesetzgeber beim Beschluss der Preisbremsen BezieherInnen von Nachtspeicherstrom für Heizzwecke vergessen hat?
Wir haben schon keine Dezember-Abschläge erstattet bekommen - warum eigentlich nicht?
Bitte bessern Sie hier unbedingt dringend nach.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe.
C. J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau J.,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage, auf die ich nachfolgend gerne eingehen werde.

Sie geehrte Frau J., erlauben Sie mir zunächst etwas auszuholen: Am 27. Februar 2022 durfte ich angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine bei der Sondersitzung des Deutschen Bundestages für die SPD-Bundestagfraktion reden. Ich habe damals unter anderem die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie als Bestandteil der Daseinsvorsorge betont. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, der für den Bereich Energie verantwortlich ist, habe ich seitdem in teilweise nächtelangen Sitzungen mit Grünen und FDP um angemessene Stabilisierungsmaßnahmen gerungen. Dabei war für mich spätestens seit den Gas-Lieferstopps Putins klar, dass das Schnüren von Hilfspaketen allenfalls ein Mittel sein konnte, die in vielen Bereichen gestiegenen Kosten auszugleichen. Seit Monaten habe ich mit vielen Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion dementsprechend für systemische Eingriffe in den Energiemarkt gestritten. Das war in der Ampel nicht einfach zu diskutieren, weil einige Grüne in gestiegenen Energiepreisen Anreize zum Energiesparen und damit zu mehr Klimaschutz sahen und Abgeordnete der FDP von Markteingriffen naturgemäß wenig halten. Am 12. Dezember 2022 hat sich die Ampelkoalition mit den Energiepreisbremsen auf genau solch einen Systemeingriff verständigt und diesen im Deutschen Bundestag beschlossen. Ich bin sehr erleichtert, dass sich monatelange Arbeit ausgezahlt hat und gerade durch diese Maßnahmen nach meiner festen Überzeugung viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bewirkt wird!

Sehr geehrte Frau J., natürlich gibt es Kritik und klar ist auch, dass die Maßnahmen nicht allen Einzelfällen gerecht werden. Für weite Teile der Bevölkerung und für die Wirtschaft wird jedoch Sicherheit geschaffen, indem wir die Preise bis April 2024 bremsen. Wichtig ist es dabei zu betonen, dass das Niveau der Bremsen immer noch das Doppelte von dem beträgt, was vor dem Krieg für Gas und Strom zu zahlen gewesen ist,  aber es gibt eben auch nun eine finanzielle Grenze. Von solchen Preissteigerungen sind leider auch die Nachtspeicherheizungen betroffen, allerdings gibt es auch für diese eine Regelung im Rahmen der Strompreisbremse. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein FAQ zu den Strompreisbremsen geschrieben, in welchem auch die Frage „Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?" behandelt wird. Gerne möchte ich Ihnen im Nachfolgende die Antwort hierzu wiedergeben:

„Bei zeitvariablen Tarifen, zum Beispiel bei Haushalten mit Nachtspeicherheizungen, aber auch bei sogenannten real-time-pricing Tarifen, wird der monatliche Durchschnittspreis herangezogen, um den Entlastungsbetrag der Strompreisbremse zu berechnen. Dabei wird aber nicht der mengengewichtete Durchschnitt der verschiedenen Tarifstufen für die Entlastung herangezogen, sondern die Gewichtung erfolgt anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen. Zum Beispiel: Wenn von 0 bis 6 Uhr ein günstiger Tarif gilt und von 6 bis 24 Uhr ein teurer Tarif, dann geht der Nachttarif zu 6/24 in den Durchschnitt ein und der Tagtarif zu 18/24, egal wie viel in diesen Zeitfenstern verbraucht wurde. Gleiches gilt bei stunden- oder im Extremfall sogar viertelstundengenauer Abrechnung: Wenn jede Stunde ein anderer Preis gilt, geht jeder dieser Preise mit 1/24 in die Berechnung ein, egal wie viel in dieser Stunde verbraucht wurde. Gilt in jeder Stunde des Monats April ein anderer Preis, geht jeder dieser Preise mit 1/24*1/30 in den Durchschnittspreis ein, egal wieviel in dieser Viertelstunde verbraucht wurde. So bleiben die Flexibilitätsanreize der zeitvariablen Tarife erhalten. Dies ist vor allem für industrielle Großverbraucher mit variablen Lasten relevant. Auch beispielsweise für Nachtspeicherheizungen ist die Gewichtung anhand der zeitlichen Gültigkeit vorteilhaft: Dort wird nicht vor allem der billige Nachttarif (viel Verbrauch, kürzere zeitliche Gültigkeit) verwendet, sondern vor allem der teure Tagtarif (weniger Verbrauch, längere zeitliche Gültigkeit). Die Entlastung erhöht sich entsprechend."

Sehr geehrte Frau J., das FAQ können Sie hier in Gänze abrufen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Zeilen helfen.

 Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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