Frage an Matthias Wissmann bezüglich Verbraucherschutz

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Matthias Wissmann
CDU
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Frage von Karl H. •

Frage an Matthias Wissmann von Karl H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Wissmann,
viele Ihrer Wahlplakate zieren die schlichte Botschaft: Schöne Ferien.
Wäre es nicht besser, das Geld für sinnvollere Dinge auszugeben?
Grüße von
Karl Hubschmid

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hubschmid,

gerne nehme ich auf Ihre in diesem Forum eingestellte Frage nach meinen Wahlplakaten Stellung.

In Wahlkampfzeiten ist es nun einmal notwendig, sich als Kandidat einer Partei der Öffentlichkeit zu präsentieren und auf Wahlplakaten den Bürgerinnen und Bürgern in seinem Wahlkreis entgegenzutreten und darauf aufmerksam zu machen, dass man sich um ein politisches Mandat bewirbt. Auf welche Weise dies zu geschehen hat, darüber kann man geteilter Meinung sein. Jedoch sind Wahlplakate seit jeher ein fester – und vergleichsweise günstiger – Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit vor Wahlen.

Ich akzeptiere es, dass Sie mit der inhaltlichen Ausgestaltung eines meiner in Ludwigsburg aufgestellten Plakate hadern. Andererseits habe ich gerade für dieses Plakat in den letzten Wochen viel Zuspruch erfahren. Es scheint sich wieder einmal zu bewahrheiten, dass man über den konkreten Inhalt von Werbekampagnen trefflich streiten kann.

Ich gebe Ihnen jedoch recht, dass kein öffentliches Geld vergeudet werden sollte. Deshalb ist es umso mehr zu kritisieren, wenn die Ausgaben der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit in Zeiten knapper Kassen erhöht werden und Steuergelder auf diese Weise verschwendet werden. Angesichts leerer öffentlicher Kassen ist parteipolitische Öffentlichkeitsarbeit, wie sie von der rot-grünen Bundesregierung zu Lasten des Steuerzahlers betrieben wird, in keinster Weise hinnehmbar.

Aber auch kurz vor der Wahl scheint dies die rot-grüne Bundesregierung bedauerlicherweise nicht zu interessieren. Mit der Präsentation eines 250.000 Euro teuren PR-Geschäftsberichtes drei Wochen vor der Bundestagswahl stellte sich der Bundeskanzler offen gegen das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsrichter urteilten im Jahre 1977, dass der Bundesregierung in der Vorwahlzeit jegliche Öffentlichkeitsarbeit verboten ist. Dazu zählten die Karlsruher Richter explizit die Veröffentlichung von ´Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten´ (Punkt 8 des Urteils vom 2. März 1977). Die Bundesregierung behandelt das Verfassungsgericht wie ein drittklassiges Vereinsgericht. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass unter Rot-Grün die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren schon kontinuierlich angestiegen sind.

Nach der groß angelegten PR-Veranstaltung zum ´Tag der offenen Tür´ am 27. August 2005 hat die Bundesregierung zum zweiten Mal in einer Woche gegen das Grundgesetz und die deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verstoßen. Auf den letzten Metern seiner Regierungszeit erweist sich der Bundeskanzler als unwürdig, sein Amt auszufüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Matthias Wissmann