Frage an Matthias Zimmer bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Zimmer
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Frage von Torben R. •

Frage an Matthias Zimmer von Torben R. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Dr. Zimmer,

meine Frage: Reichen die 5€ mehr für Hartz 4 Empfänger wirklich aus? Oder haben die nur symbolischen Charakter?

Vielen Dank

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CDU

Sehr geehrter Herr Reikart,

die Bundesregierung hat aufgrund der Einkommens- und Verbrauchserstichprobe sehr genaue Berechnungen durchgeführt, wie viel Geld für Hartz-IV-Empfänger auskömmlich ist. Der Regelsatz soll nun ab 2011 auf 364 Euro angehoben werden. Dazu kommen noch die Kosten der Unterkunft, die aber individuell berechnet werden müssen. Das ist sicherlich nicht viel Geld, aber eines muss man immer berücksichtigen: Es ist eine steuerfinanzierte Leistung. Der Bezug von Arbeitslosengeld II (im Volksmund: Hartz IV) soll keine dauerhafte Subventionierung sein. Menschen, die arbeitsfähig sind, sollen sich ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen und nicht dauerhaft auf Kosten ihrer Mitmenschen leben. Das ist manchmal einfacher gesagt als getan, vor allem dann, wenn keine Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Deswegen habe ich die Hoffnung dass mit dem Aufschwung auch die Anzahl der Langzeitarbeitslosen abnimmt.

Übrigens haben wir ja nicht nur den Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger erhöht, sondern wollen durch das so genannte Bildungspaket dafür sorgen, dass sich für Kinder aus Hartz-IV-Familien die Bildungschancen deutlich verbessern. Bildung ist der Königsweg aus der Arbeitslosigkeit. Hier werden wir viel Geld investieren um dafür zu sorgen, dass diese Kinder und Jugendlichen eine Chance im Leben haben. Es ist langfristig gut angelegtes Geld. Wir verringern damit die mögliche Arbeitslosigkeit von morgen.

Ich glaube, wir haben insgesamt mit dem Hartz-IV-Paket einen guten Mittelweg gefunden zwischen der Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums, der Prävention von Arbeitslosigkeit durch das Bildungspaket und dem Gebot der Vernunft, dass Arbeitslose nicht besser gestellt sein dürfen als Menschen, die Vollzeit arbeiten. Entgegen den Behauptungen aus der Opposition bin ich auch der Überzeugung, dass wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau erfüllt haben, der neue Regelsatz also vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer MdB