Frage an Matthias Zimmer bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Matthias Zimmer
Matthias Zimmer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matthias Zimmer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Thomas S. •

Frage an Matthias Zimmer von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer!

Ich danke Ihnen für Ihrer am 4.08.2011 erfolgte raschen Antworten auf die von mir am 3.08.2011 gestellten Fragen, nur leider können mich diese nicht ansatzweise zufrieden stellen.

Sie schreiben, Zitat Herr Dr. Zimmer:

"in den siebziger Jahren lag die Abgeordnetenentschädigung in etwa bei der eines Bundesrichters. Seither hat sich die Schere zwischen beiden geöffnet,(...)."

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_matthias_zimmer-575-38059--f300815.html#q300815

Sie haben vielleicht das von mir benannte Problem nicht wahrgenommen oder verstanden:

In meiner Frage 4 wies ich Sie auf die Problematik sinkender Realeinkommen vieler Bundesbürger und benannte Ihnen eine Quelle dafür.

http://de.wikipedia.org/wiki/Armutsbericht_der_Bundesregierung#Einkommen

Während also bei vielen Bürger des auch von Ihnen politisch vertretenen Landes mitunter schon Anfang der 2. Monatshälfte finanziell gesehen deutlich schluss mit lustig ist, da deren Realeinkommen weit unterhalb der für Sie als MdB üblichen 7668 Euro monatlich liegt, weisen Sie auf die von Ihnen verortete Diskrepanz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung eines Bundesrichters.

Frage 1:

Kreieren Sie da nicht ein Problem, das gar keines ist?

Frage 2:

Warum reichen Ihnen 7668 Euro monatliche Aufwandsentschädigung + Zulagen nicht aus, während Millionen Bundesbürger mit Bruchteilen Ihres Einkommens auskommen müssen?

Sie schreiben:

"Aus politischen Gründen hat man über viele Jahre auf eine Erhöhung verzichtet. Ich würde sagen: Aus Feigheit vor dem Boulevard, das hier Neidgefühle schürt."

Es geht hier nicht um Neid, sondern um soziale Gerechtigkeit.

Frage 3:

Ist es nicht infam, wenn Sie die Erhöhung der eigenen Diät künftig um 2 mal jeweils 292 Euro monatlich als mutige politische Tat verkaufen wollen, während der Bedarfsregelsatz gemäß ALG II nach monatelangen politischem Gezänk nur um schlappe 5 Euro erhöht wurde?

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller

Portrait von Matthias Zimmer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schüller,

ich habe sehr wohl Ihr Anliegen sowohl wahrgenommen als auch verstanden. Nun sind sinkende Realeinkommen nicht politisch zu lösen, sondern durch die Tarifpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeber. Vielleicht werden Sie ja Gewerkschaftsmitglied und kämpfen mit anderen Kolleginnen und Kollegen darum, dass wieder ordentliche Löhne und Gehälter bezahlt werden. Ich jedenfalls bin Gewerkschaftsmitglied und unterstütze meine Gewerkschaft in ihrem Anliegen, gutes Geld für gute Arbeit durchzusetzen.

Gute Arbeit: Sie scheinen irgendwie der Meinung zu sein, Parlamentarier seien für das, was sie leisten, viel zu gut bezahlt. Das sehe ich anders, auch aus der Perspektive desjenigen, der die Arbeit kennt und einschätzen kann, wie viel hier geleistet wird und mit wie viel Einsatz das geschieht. Mir machen andere Entwicklungen mehr Sorgen: Dass sich beispielsweise die Schere zwischen dem Einkommen eines Arbeiters und eines Managers in einem Unternehmen dramatisch geweitet hat. Oder dass bestimmte Sportler heute so viel Geld in einem Monat verdienen wie ein normaler Arbeiter in seinem ganzen Arbeitsleben. Wenn Sie über soziale Gerechtigkeit reden wollen, scheinen mir hier sehr vielversprechende Ansätze zu liegen.

Und dann kommt noch Hartz IV. Dieser Debatte bin ich ziemlich überdrüssig, aber da Sie es anbringen: Wir haben nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einen Bedarfssatz entwickelt, der das Existenzminimum abdeckt. Dazu haben wir die so genannte Einkommens- und Verbraucherstichprobe herangezogen. Statistisch ist das alles sauber abgebildet. Und es macht aus meiner Sicht schon einen erheblichen Unterschied, ob jemand für eine verantwortungsvolle Arbeitsleistung entlohnt wird oder für eine Existenzsicherung ohne Arbeitsleistung.

So bleibt ein wenig der Verdacht, dass Sie ziemlich wahllos Dinge vermengen, die nichts miteinander zu tun haben. Das kann man machen, aber intellektuell sauber ist das nicht. Und ein wenig erinnere ich mich bei der Beantwortung Ihrer Frage auch daran, dass ein Teil des Einkommens eines Bundestagsabgeordneten wohl Schmerzensgeld sein muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer