Frage an Matthias Zimmer bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Zimmer
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Frage von Anna B. •

Frage an Matthias Zimmer von Anna B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Prof. Dr. Zimmer,

am 01.10.15 stimmt der Deutsche Bundestag über die Abschaffung aller Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II und SGB XII ab.

In Deutschland finden tausende von Menschen keine Arbeit mehr. Kinder verarmen und wachsen in Angst auf.
Diese Menschen möchten selbstverantwortlich handeln, um eine für sie geeignete Arbeit zu finden. Sie brauchen dazu all ihre Kraft und die Hilfe des Jobcenters als Ansprechpartner.

Hartz IV Sanktionen, wie sie immer noch in Deutschland praktiziert werden haben schwerwiegende Folgen: Menschen sind ohne Strom und frieren in ihren Wohnungen. Am gesellschaftlichen Leben können viele nicht mehr teilnehmen. Hunger in Deutschland! Das muss man sich mal vorstellen. Lebensmittelgutscheine, die eine KANN-Leistung sind und mit denen der Sanktionierte würdelos betteln gehen muss. Wo gibts denn so was! Dass ein Mensch, der kein Selbstwertgefühl mehr hat auch keine Arbeit verrichten kann ist uns allen klar.
Sicherlich gibt es auch sogenannte "Sozialschmarotzer". Diese findet man jedoch in allen sozialen Schichten (Steuerbetrug, Leiharbeitsfirmen, usw. usf.)
NEIN, einem Menschen, der am Existenzminimum lebt auch dieses noch zu kürzen, oder gar ganz zu streichen ist mit meinem Gewissen und mit unserem Grundgesetz auf gar keinen Fall vereinbar. Und zwar egal aus welchen Gründen. Da gibt es nichts zu deuteln.

Wäre es nicht produktiver diejenigen, die sich besonders um Arbeit bemühen zu belohnen? So jedenfalls habe ich es als Mutter bei meinen Kindern mit Erfolg angewandt.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar" Ist dies nicht wichtig für den Frieden und die Ruhe, der wieder in unser Land einkehren soll, auch mit den Flüchtlingen?

Wie ist ihre Haltung zu den Sanktionen in Hartz IV und wie werden Sie am 01.10.15 im Bundestag abstimmen?

Freundliche Grüße
A. Becker

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CDU

Sehr geehrte Frau Becker,

ich teile diese von Ihnen vorgetragene Beschreibung nicht. Bezieher von Leistungen nach SGB II haben eine Mitwirkungspflicht. Das ist nicht mehr als recht und billig. Verletzen sie diese Pflicht, müssen Sanktionen ein reguläres Mittel bleiben. Deswegen werde ich auch die Anträge, die (nicht zum ersten Mal) gestellt worden sind und auf eine Abschaffung der Sanktionen zielen, ablehnen. Das mag mit Ihrem Gewissen nicht vereinbar sein, mit meinem ist es das. Und mit dem Grundgesetz auch.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer