Frage an Matthias Zimmer bezüglich Soziale Sicherung

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Matthias Zimmer
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Frage von Annegret F. •

Frage an Matthias Zimmer von Annegret F. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Morgen Herr Prof. Dr. Zimmer,

ich lese gerade ihre Antwort an Frau Anna Becker zum Thema Sanktionen bei fehlender Mitwirkungspflicht in ALG II, wie weit geht denn ihrer Meinung/Erfahrung nach diese Mitwirkungspflicht? Ist diese Pflicht schon verletzt, wenn man beim Bewerbung schreiben mal einen Tippfehler macht? Oder wenn man Bewerbungen außerhalb des "Tagespendelbereiches" abschickt? Oder wenn man zu einem Termin mit mehr als 1 Begleiter kommt und der Termin als nicht stattgefunden eingetragen wird? Oder wenn man sein sog. "Vermittlungshemmnis" (Kind) nicht abgeben will und dies als fehlende Mitwirkungspflicht zu 100 % sanktioniert wird, und zwar das Existenzminimum von Mutter UND Kind? Und das sind keine "bedauerlichen Eizelfälle", sondern die leider vorherrschende Praxis...
Und wie vereinbaren sie mit ihrem Gewissen, dass für verurteilte Straftäter dieser Komplettentzug nicht stattfindet? Machen sie in den Jobcentern Nichtjuristen zu Richtern über Existenzen? Ist ihnen klar, dass die Mitarbeiter teilweise nur einen Tageskurs als Ausbildung haben, ob sie als ehemalige Postzusteller befristet freigestellt wurden oder als Verwaltungskraft "eingearbeitet" wurden? Sind sie sicher, dass da keiner Fehler passieren?
Und sind sie sicher, dass hier nicht auch bewußt Amtsmissbrauch stattfindet, dank ihrer Stimme ohne jegliche Konsequenz?!

Danke
A. Fischer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Fischer,

natürlich passieren Fehler. Deswegen bin ich dafür, das Verfahren bei den Sanktionen auch transparenter zu machen, für beide Seiten. Dann wird auch klar: Sanktionen bei Schreibfehlern sind Unfug (und das ist es jetzt schon), aber Sanktionen bei Verweigerung von angebotener Arbeit kann schon sinnvoll sein.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer