Frage an Matthias Zimmer bezüglich Finanzen

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Matthias Zimmer
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Frage von Claudius E. •

Frage an Matthias Zimmer von Claudius E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Professor Zimmer,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage.

Thema Glyphosat:

Danke für Ihre Erläuterungen zu dem Thema.

Mich würde noch folgendes interessieren:

"Außerdem wüsste ich gerne, warum die Zulassung direkt einen Zeitraum von 15 Jahren vorsieht. Gibt es eine Möglichkeit, die Zulassung in diesem Zeitraum zu widerrufen, sollten neue Erkenntnisse bekannt werden oder man es sich anders überlegen? Es wäre schade, wenn sich etwas, wie bei dem Atomausstieg wiederholen würde, wo nun Unternehmen klagen können."

Zum Thema "Schere zwischen Arm und Reich":

Hier sind folgende Punkte leider noch unbeantwortet:

"Ist das in Ihrem Interesse? Wenn ja, warum?

Wenn nein, was beabsichtigen Sie konkret dagegen zu unternehmen und bis wann erhoffen Sie sich", dass der gewünschte Effekt eintritt?

"Auch würde mich Interessieren, was Ihr Ziel auf dem Gebiet ist, also z.B. nur zu verhindern, dass die Unterschiede größer werden, oder diese auch abzubauen. Also was ihre Idealvorstellung ist."

Freundliche Grüße

Claudius Ellsel

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CDU

Sehr geehrter Herr Ellsel,

wie bereits erwähnt ist Glyphosat seit mehreren Jahrzehnten im Einsatz und rangiert bei seinem theoretischen Gefährdungspotenzial, nach der "Internationale Agentur für Krebsforschung", in derselben Kategorie wie Mate-Tee und unterhalb der theoretisch gefährlichsten Mittel, wie Sonnenlicht oder Alkohol. Sie müssten also z.B. 1000 Liter Bier am Tag trinken, um gesundheitlich bedenkliche Mengen von Glyphosat zu sich zu nehmen. Im Vergleich dazu müssten Sie 112 Liter Cola am Tag trinken, um eine tödliche Dosis Koffein zu sich zu nehmen.
Wir sprechen hier also nicht von einer Neuzulassung eines hochgefährlichen Mittels von direkt 15 Jahren. Eine erste Zulassung kann laut EU-Verordnung für höchstens 10 Jahre erfolgen, eine Erneuerung der Zulassung (wie in diesem Fall) kann für höchstens 15 Jahre erfolgen. Der Zulassungszeitraum ist daher nicht willkürlich von der Kommission gewählt, sondern trägt den Erfahrungen und Kenntnissen der Vergangenheit Rechnung. Dass das Mittel vor der Zulassung ganz genau von vielen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden geprüft wird, sollte Ihnen schon aus meiner letzten Antwort geläufig sein. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten agieren bei der Zulassung mit äußerster Sorgfalt. Die Verschiebung der Abstimmung über die Zulassung zeigt, dass allen Verantwortlichen daran gelegen ist ihr Urteil auf Zulassung unzweifelhaft zu begründen, sodass hier ein Widerruf äußerst unwahrscheinlich erscheint. In Bezug auf Ihre wiederholte zweite Frage, möchte ich meine Antwort nochmals bekräftigen und Sie bitten sich diese nochmals gründlich durchzulesen, falls bei Ihnen noch Unklarheit herrscht.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer