Frage an Matthias Zimmer

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Matthias Zimmer
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Frage von Beate P. •

Frage an Matthias Zimmer von Beate P.

Sehr geehrter Herr Zimmer,

86% wollen eine schnellere Energiewende oder das Tempo beibehalten; nur 12% wollen es drosseln. Deshalb ergänze ich meine zu diesem Thema bereits gestellten Fragen und bitte – angesichts des großen Interesses in der Bevölkerung am Thema – um Ihre öffentliche Antwort dazu hier auf Abgeordnetenwatch.
Ergänzend frage ich:
1. Wie will Deutschland die in Paris vereinbarten ambitionierten Klimaschutzziele umsetzen, wenn der jährliche Ausbaukorridor (zu) eng begrenzt wird?
2. Die Weltgemeinschaft einigte sich auf das 1,5°-Ziel. Davon ist bereits 1° erreicht. Es verbleiben weltweit (nur) noch 0,5°. Schnellstmöglich müßte auch der Kohleausstieg geplant und umgesetzt werden. CO2- und Brennelemente-Steuer sollten zum Ausgleich der externen Kosten den Verursachern auferlegt werden. Zugleich könnte die EEG-Umlage - bis auf wenige Schutzvorschriften für BürgerEnergiE – zurückgeführt werden (s. sfv-Modell). Ihre Meinung dazu?
3. Sonnensteuer würde Verbraucher weiter belasten. Denkbar wäre eher die partielle Abschaffung der EEG-Umlage auf den Selbstverbrauch/für Selbstversorger-Erzeuger-Gemeinschaften. BürgerEnergiE und dezentral erzeugende KMUs könnten so noch mehr zu lokaler Wertschöpfung beitragen (s. FvP-Modell). Ihre Meinung dazu?
4. Was unternimmt die Bundesregierung, um bisher im Bereich Kohle und Atom beschäftigten Menschen eine Perspektive im Bereich der Erneuerbaren Energien aufzuzeigen?
5. Angesichts sinkender Börsenstrompreise für erneuerbar erzeugten Strom und mehr Befreiungen für energieintensive Unternehmen muss das Delta per – transparent auf der Stromrechnung ausgewiesener - EEG-Umlage von immer weniger Menschen (privaten Endkunden) aufgebracht werden. Diese Verbraucher*innen sind mehrfach belastet – durch hohe EEG-Umlage und nicht weitergegebene niedrige Börsenstrompreise. Hinzu kommen – nicht transparent aus der Stromrechnung erkennbare - Subventionen für Kohle und Atom.

Vielen Dank
und beste Grüße aus Wuppertal

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Frau Petersen, liebe Beate,

vielen Dank für Deine Fragen, welche ich an unsere zuständige Arbeitsgruppe Umwelt mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet habe. Sie hat mir folgende Aussagen zum Stand der EEG 2016 zur Verfügung gestellt:

In den letzten Wochen wurde zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern eine politische Einigung zu wichtigen Eckpfeilern der geplanten EEG-Novelle 2016 erzielt. Ziel der Novelle ist die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dadurch sollen Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der erneuerbaren Energien gestärkt und gleichzeitig die Kostendynamik im Interesse der Stromverbraucher gedämpft werden.

Zentrale Inhalte der Einigung zwischen Bundesregierung und Bundesländern zur EEG-Reform 2016

1. Der Ausbaukorridor des Koalitionsvertrags (40 bis 45 % Erneuerbaren- Strom-Anteil am Bruttostromverbrauch) wird bestätigt.

2. Die Förderung der erneuerbaren Energien soll grundsätzlich auf Ausschreibungsverfahren umgestellt werden. Anlagen unter 750 Kilowatt (KW) bleiben davon ausgenommen. Für Biomasseanlagen gilt eine Untergrenze von 150 KW, um auch Kleinanlagen die Teilnahme an Ausschreibungen zu ermöglichen.

3. Folgender Zubau wird angestrebt:

· Windenergie an Land: Ausschreibung von 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr in den Jahren 2017 bis 2019 und von 2.900 MW pro Jahr von 2020 bis 2022.

· Photovoltaik: Fortsetzung des Festvergütungssystems mit atmendem Deckel für Anlagen unter 750 KW, Ausschreibung von 600 MW pro Jahr.

Im Interesse der Marktintegration werden in der Festvergütung keine neuen PV-Anlagen mehr gefördert, wenn insgesamt 52 GW PV-Anlagen installiert sind (52 GW-Deckel).

· Biomasse: Ausschreibung von 150 MW pro Jahr in den Jahren 2017 bis 2019 und 200 MW pro Jahr in den Jahren 2020 bis 2022.

· Windenergie auf See: Ausschreibung von 730 MW pro Jahr. Bis 2030 sollen die Kapazitäten auf See auf 15 Gigawatt anwachsen.

4. In den Ausschreibungen für Windenergie an Land soll ein neues einstufiges Referenzertragsmodell angewandt werden, bei dem auch 70 %- Windstandorte noch erschlossen werden können.

5. An Ausschreibungen sollen Anlagen teilnehmen können, die bereits immissionsschutzrechtlich genehmigt sind. Eine Ausnahme gilt für Bürgerenergieprojekte, die bereits vor der Genehmigung Gebote abgeben können.

6. Um bei der Windenergie an Land die Mengensteuerung bis zum Beginn der Ausschreibungen zu verbessern, soll der sogenannte atmende Deckel an Land angeschärft werden. Hinzu kommt eine Einmaldegression von 5 % zum 01.06.2017.

7. Bei der Biomasse sollen auch Bestandsanlagen an den Ausschreibungen teilnehmen können. Altholz- und Schwarzlaugeanlagen können nicht an den Ausschreibungen teilnehmen, es soll aber eine Anschlussförderung für Schwarzlageanlagen von 10 Jahren über gesetzlich festgelegte degressive Vergütungssätze geben.

8. Bei der Windenergie auf See soll in einer Übergangsphase 2021 bis 2024 eine Ausschreibung unter Projekten stattfinden, die in der Planung weit fortgeschritten sind. Ab 2025 sollen Flächen auf See staatlich voruntersucht und zentral ausgeschrieben werden.

9. Um bei der Windenergie an Land eine bessere Verzahnung zwischen Netzausbau und Anlagenzubaus zu erreichen, soll in einem von der Bundesnetzagentur zu definierenden Netzengpassgebiet der Zubau auf 58 % des durchschnittlichen Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 begrenzt werden.

10. Um abgeregelten Windstrom in Norddeutschland nutzbar zu machen, soll ein Instrument zur Nutzung dieser Mengen als zuschaltbare Lasten eingeführt werden.

11. Wasserkraft und Geothermie sollen in der Festvergütung bleiben.

12. Es soll eine Regelung geschaffen werden, um Härtefälle für solche Unternehmen zu vermeiden, die bis zum EEG 2014 durch die Besondere Ausgleichsregelung entlastet waren oder zwischenzeitlich z.B. durch Effizienzmaßnahmen unter die Schwelle von 17 % Stromkostenintensität gefallen sind.

13. Bestehende Eigenstromerzeugungsanlagen sollen auch über das Jahr 2017 hinaus von der EEG-Umlage befreit werden. Dies steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Verhandlungen mit der EU-Kommission.

14. Das BMWi soll einen Vorschlag vorlegen, um die vermiedenen Netzentgelte für volatil einspeisende erneuerbare Energien abzuschaffen.

Ich hoffe, dass damit alle Fragen beantwortet sind - ein schwieriges Thema, das uns allen ziemliche Probleme bereitet.

Herzliche Grüße
Matthias Zimmer