Frage an Matthias Zimmer bezüglich Recht

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Matthias Zimmer
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Frage von Irmgard R. •

Frage an Matthias Zimmer von Irmgard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Zimmer,

um die soziale und die innere Sicherheit mache ich mir große Sorgen.
In diesem Bericht sehen Sie, dass 1/3 der Insassen in einem Berliner Gefängnis Schwarzfahrer waren:
http://www.taz.de/!5134051/

Finden Sie das gut? Warum hilft man den Menschen nicht, statt sie zu bestrafen? Ich habe die Befürchtung, dass Arme immer mehr an den Rand gedrängt werden und gar eingesperrt werden. Teilen Sie diese Besorgnis?

In diesem Artikel ist davon die Rede, dass Gefährder ggf. nur überwacht ( ist das nicht sehr teuer?) werden können, sofern keine "konkrete Gefahr" besteht:
http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/terroristen-kaum-ein-mittel-gegen-gefaehrder-13359999.html

Warum kann ein Staat der Schwarzfahrer einsperren lässt nicht auch Gefährder einsperren lassen? Ist das nicht eine riesen Schieflage?

Stimmen Sie meinem Eindruck zu, dass Gewaltdelikte und Terrorismus nicht hart genug bestraft werden?

Mit freundlichen Grüßen
Irmgard Resch

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CDU

Sehr geehrte Frau Resch,

der Begriff "Gefährder" ist ja ziemlich undeutlich; nur eines bezeichnet er nicht: Jemanden der eine Straftat begangen und dafür eingesperrt werden kann. Eine vorbeugende "Schutzhaft" gibt es in diesem Fall nicht. Das widerspräche auch den Grundsätzen des Rechtsstaats: Nur ein Richter kann einen Menschen im Rahmen eines ordentlichen Prozesses auf Grundlage des Strafgesetzbuches die Freiheit entziehen.

Was in Berlin mit den Schwarzfahrern passiert entzieht sich meiner Kenntnis. Üblicherweise muss man aber schon eine gewisse kriminelle Energie aufbringen, um schließlich für Schwarzfahren eingesperrt zu werden. Ich stehe auf dem Standpunkt: Wenn wir kleine Delikte lasch behandeln, gefährden wir auch den Rechtsstaat. Dann sind nämlich die Ehrlichen die Dummen.

Ob Gewaltdelikte hart genug bestraft werden entzieht sich meiner Kenntnis. Der rechtliche Rahmen ist weit, es hängt von der Einzelfallbetrachtung ab. Gott sei Dank, sage ich da nur -- denn Richter sollen ja nicht nur stur Gesetze anwenden, sondern den Fall und die Umstände jeweils individuell würdigen.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Zimmer