Frage an Max Stadler bezüglich Recht

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Max Stadler
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Frage von Robert R. •

Frage an Max Stadler von Robert R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

da Sie Stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses sind wende ich mich an Sie. Die Meinung von Herrn Dr. Wiefelspütz zu dem geplanten Paintballverbot ist mir aus der Presse bekannt.

Wie stehen Sie zu dem geplanten Paintballverbot?
In meinen Augen werden Bürger die sich nichts haben zu schulen kommen lassen pauschal zu potentiellen Amokläufer abgestempelt.
Es gibt keinen Nachweis, dass Paintball tatsächlich reale Gewalt fördert oder sogar zu Amokläufen führt. In der Arbeit von Steinmetz (2000)* wird ein derartiger Zusammenhang weitgehend ausgeschlossen.
Ich würde es für sehr bedenklich halten, wenn eine zugegeben umstrittene Freizeitbeschäftigung einer Minderheit aufgrund einer unzureichend begründeten Meinung, die sich verbreitet hat, untersagt werden würde.
Etwas zu verbieten von dem keine, das allgemeine Lebensrisiko übersteigende, Gefahr für einzelne und für die Allgemeinheit ausgeht, erscheint mir nicht mit unserer freiheitlichen Grundordnung vereinbar zu sein.

Werden Sie sich für eine Regelung, falls das Verbotvorhaben beschlossen werden sollte, wie ein staatliches Rückkaufprogramm für Paintball-Waffen einsetzen?
Es stellt sich mir die Frage des Bestandschutzes. Der Staat hat über Jahrzehnte durch Steuern (z.B. MwSt) mitverdient. Da wird man schwerlich den Käufern, die nach geltendem Recht gehandelt haben, den Schaden (Wertverlust bzw. Totalverlust da die Nutzung sonst zu einer Geldbuße führen würde) alleine zumuten können.

Werden Sie sich für eine Entschädigungsregelung für Betreiber von Paintball Spielfelder oder Anlagen einsetzen?
Das geplante Paintballverbot hätte zur Folge das Investitionen (z.B. in Spielfelder bzw. Hallen) die, im guten Glauben in die bestehende Gesetzeslage, zum Lebenserwerb getätigt wurden dann per Gesetz nicht mehr nutzbar würden.

Mit freundlichen Grüßen

R. Ramm

Steinmetz, L.: Gutachterliche Stellungnahme zur Gewaltaffinität der Mitglieder/innen der (deutschen) Paintball-/Gotcha-Szene, 31p Stuttgart 2000

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ramm,

die Planung der großen Koalition aus CDU, CSU und SPD zum Verbot von Kampfspielen wie Paintball lehnt die FDP ab.

Schon jetzt ist das Spiel in der Öffentlichkeit untersagt und die ´Markierer´ können nur von Volljährigen erworben werden. Ein ursächlicher Zusammenhang derartiger Spiele mit dem Anlass des Verbots, nämlich Amokläufen wie jüngst etwa dem von Winnenden, ist bisher nicht nachgewiesen worden.

Ein solches Verbot wäre wieder einmal ein Paradebeispiel für wirkungslose Symbolpolitik, wie sie bei CDU/CSU und SPD leider an der Tagesordnung ist. Statt die eigentlichen Ursachen von Gewaltkriminalität anzugehen, werden Nebenschauplätze eröffnet, die vom Versagen der Koalition bei der Bekämpfung der eigentlichen Probleme ablenken sollen.

Statt solcher Ablenkungsmanöver muss Gewalt- und Kriminalprävention einen höheren Stellenwert bekommen. Es muss früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Das Entgegenwirken von Vereinzelungs- und Isolationstendenzen bei insbesondere jungen Menschen ist eine bedeutende gesellschaftliche Herausforderung, auch und gerade vor Ort.

Wer ernsthaft glaubt, dass Spiele wie Paintball ursächlich für Gewalttätigkeit und Aggressivität sind, der müsste auch olympische Sportarten wie Fechten und Boxen, aber auch Völkerball verbieten.

Die FDP steht für eine solche Scheinpolitik nicht zur Verfügung. Wir hoffen, dass die Bundestagswahl am 27. September dazu führt, dass die FDP in einer Regierungskoalition die fehlgeleitete Verbotspolitik der Regierung verhindern und ihre sachorientierte Position durchsetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
M. J. Stadler