Frage an Max Stadler bezüglich Recht

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Max Stadler
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Frage von Joerg W. •

Frage an Max Stadler von Joerg W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stadler,

Vor einem Jahr (26. März 2006) hat die Schutzkommission beim Bundesminister des Innern den „Dritten Gefahrenbericht“ zum breiten Spektrum drohender Gefahren und resultierender Erfordernisse vorgelegt.

Die fünf wichtigsten Lücken in der Gefahrenabwehr sind laut diesem Bericht:
„1. Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung.
2. Schutz kritischer Infrastrukturen,
3. Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe,
4. Versorgung und Nachsorge im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich,
5. Allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung,
6. Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.“
Zusammenfassung hier:
http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_529818/Schutzkommission/DE/03__Publikationen/01__Gefahrenberichte/Summary_203._20GB_20deutsch.html

Ich möchte Sie höflich um Ihre Analyse des Gefahrenberichtes bitten und fragen, was Sie bzw. der Ausschuss für Inneres im letzten Jahr konkret getan haben, um für eine Schliessung dieser Lücken zu sorgen und Deutschland und alle hier lebenden Menschen besser zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,
Joerg Wolf

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Wolf,

da ich unter den Innenpolitikern der FDP-Fraktion mit dem Thema Zivil- und Katastrophenschutz betraut bin, hat mein Kollege Dr. Max Stadler mich gebeten, Ihnen gerne auf Ihre Frage zu antworten, die Sie auf der Seite www.abgeordnetenwatch.de an Herrn Stadler gestellt haben.

Zu dem Problem der allgemeinen institutionellen Organisation der Notfallversorgung und der fehlenden Koordination durch den Bund ist zu sagen, dass der Bundes keine Zuständigkeit im Katastrophenschutz hat: Katastrophenschutz ist Ländersache.

Lediglich über die Zuständigkeit für den Zivilschutz im Verteidigungsfall hat der Bund begrenzte Möglichkeiten, Vorsorgemaßnahmen zu begründen. Durch den Rückgang der diesbezüglichen Bedrohungslage steht die Zivilschutzvorsorge für den Verteidigungsfall unter wachsendem Rechtfertigungsdruck.

Dennoch haben wir seit Beginn der Legislaturperiode im Bereich Innere Sicherheit , Katastrophenschutz, Kommunikation und auch Terrorabwehr mehrere Anfragen und Anträge ausgearbeitet und eingebracht.

Ich stehe in einem sehr engen Dialog mit den Verantwortlichen bei der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und dem THW. Hier ist insbesondere das von Ihnen angesprochene Thema "Warnung und Information der Bevölkerung" ein wichtiges Anliegen. Der DFV hat Vorschläge zu einem bundesweiten Alarmierungssystem gemacht, die aber noch eingehende Beratungen erfordern.

Es ist mir ein wichtiges Anliegen, vor allem die ehrenamtlich Tätigen einzubinden, da diese in meinen Augen das Bindeglied zum Rest der Bürger bilden. Dadurch sollte das Bewußtsein für Themen des Katastrophenschutzes in der Bevölkerung gestärkt werden. Dies halte ich für einen enorm wichtigen Punkt, um die Selbsthilfepotenziale zu fördern und für ausreichende Information der Bevölkerung zu sorgen.

Im Bereich des Schutzes kritischer Infrastrukturen gibt es bereits ein Grünbuch der EU-Kommission. Die kritischen Infrastrukturen stehen in allen bereichen der Innenpolitik im Brennpunkt des Interesses.

Das in dem Bericht angesprochene Problem des Fehlens eines allgemein gültigen Konzepts für Ersatzkapazitäten und Kommunikationsmittel in Bezug auf die fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung ist nicht zuletzt ein volkswirtschaftliches. Auch hier liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung, daß entweder die Länder ihrer Verantwortung für den Katastrophenschutz gerecht werden, oder zu einer entsprechenden Kompetenzübertragung an den Bund im Rahmen einer Grundgesetzänderung bereit sind. Meines Erachtens wäre eine Koordinierungskompetenz bei Ländergrenzenübergreifenden Katastrophen sachlich geboten.